Kann man einen Ellenator leasen??

3 Antworten

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Prinzipiell kann so gut wie jedes mobile Wirtschaftsgut geleast werden - und darüber hinaus auch Immobilien bei gewerblicher oder behördlicher Nutzung - und somit sicherlich auch ein Ellenator.

Man muss lediglich die passende Leasinggesellschaft finden, was bei einer gewerblichen Nutzung kein Problem sein sollte, als Privatperson schon eher, da es wesentlich weniger Leasinggesellschaften gibt, die Verbraucherleasingverträge abschließen. Da es sich bei dem Ellenator um ein KFZ handelt, sollte aber auch ein Verbaucherleasing möglich sein, da es im KFZ-Bereich einige Leasinggesellschaften gibt, die solche Verträge anbieten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einfach mal bei der Triangel Handels GmbH, die diese Fahrzeuge verkauft, nachfragen.

Der Ellenator hat 4 Räder. Hinten halt nur sehr eng, wie früher bei der Isetta.

Der Umbauer will verkaufen.

migebuff  26.04.2021, 12:32

Der Elenator hat drei Räder, da die Hinterachse aus einem Doppelrad besteht.

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HeinrichLuff  26.04.2021, 13:59
@migebuff

https://www.bing.com/images/search?view=detailV2&ccid=Q2ZiAXOy&id=F4778C1D63E09E92EDC5A03EA0E5A52BBDC461D2&thid=OIP.Q2ZiAXOyFDpFGTj86LmAwAHaFj&mediaurl=https%3a%2f%2fimages.audaris.eu%2f1564%2f1400%2f3f29da1b180cb5e3cbdccacea893101f.jpg&cdnurl=https%3a%2f%2fth.bing.com%2fth%2fid%2fR4366620173b2143a451938fce8b980c0%3frik%3d0mHEvSul5aA%252boA%26pid%3dImgRaw&exph=1050&expw=1400&q=ellenator+fiat+500&simid=608032034778141627&ck=AB9E2670AFE76A20A5F538B673699085&selectedIndex=0&FORM=IRPRST&idpp=overlayview&ajaxhist=0

Wie jeder sehen kann, sind hinten 2 Räder.

Rechtlich gesehen wird so etwa als Doppelrad gewertet (er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand, lautet der Spruch zu solchen "Taten").

MIt hin hast das rechtlich recht, oder sagen wir Wortklauberei dazu.

Aber jeder kann sehen, dass da 2 Räder auch hinten laufen.

Zulassungsrecht hat halt merkwürdige Macken.

  • Ein Motorroller ist ein Motorroller, auch wenn er vorne 2 Räder hat.
  • Du brauchst dafür den Motorradführerschein,
  • fällst unter Motorradfahrverbote
  • darfst dafür aber die geringere Steuer abdrücken.
  • Hat dieser Roller einen Abstand der Vorderräder von mindestens 46,5 cm und eine eigene Fußbremse auf alle Räder, dann zählt er als "Trike".
  • Somit braucht man nur den Autoführerschein
  • fällt nicht unter Fahrverbotsstrecken für Motorräder (bringt mir nichts, da meine Holde ja weiterhin einen Roller fährt, der natürlich als Motorrad zählt)
  • Dieser Dreiradroller darf im Überholverbot nicht überholt werden, der Roller aber ja.
  • Er darf auch nicht auf Motorradparkplätzen abgestellt werden (reine Theorie)
  • Zur Belohnung dafür, dass nun auch Autofahrer damit fahren dürfen, zahle ich als Inhaber aller relevanten Scheine etwa den Fünffachen Steuersatz, da ja Trike und nicht mehr Moped.
  • Die österreichische Autobahnabzockfirma Asfinag möchte auch gerne ein deutlich teureres Pickerl von MP3 Fahrern.

Für mich fallen Juristen in die gleiche Kohlenkiste wie Psychologen.

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