Kann man den Leasingvertrag vorzeitig beenden bei Motorschaden?
Hi, habe ich das Recht bei einem Motorschaden den Vertrag aufzulösen, auch wenn das Autohaus das Auto repariert? Frage wegen den Folgeschäden, da das Auto ab April keine Garantie mehr hat.
Habe das Autohaus noch nicht drauf angepsprochen, und wollte vorher wissen welche Rechte ich habe.
Danke!
3 Antworten
Nein, natürlich nicht. Schäden sind von dir zu tragen und zu beheben. Das Risiko von Schäden ändert nichts an deinem Leasingvertrag. Du kannst höchstens den vertrag an eine andere Person abtreten, wenn du jemanden findest, der das Fahrzeug übernimmt und du die Gebühren für die Bonitätsprüfung und Umschreibung trägst.
Ein Schaden außerhalb der Garantie ist kein Sachmangel, der den Leasingvertrag aufhebt.
Im Zweifel eine Anschlussgarantie abschließen.
Oder mit Anwalt den Vertrag prüfen lassen.
Gehe einfach davon aus das der Leasinggeber nach Reparatur von einem vertragsgemäßen Zustand des FZGs ausgeht und auf Erfüllung Deiner vertraglichen Pflichten pochen wird. Letztlich lohnt ein Blick in deiner Vertragsunterlagen, ob und zu welchen Konditionen du vorzeitig raus kannst aus dem Vertrag.
Hi, hier geht es nur um Totalschaden und Diebstahl, oder nicht?
Das Auto hat einen Motorschaden - Garantiefall.
https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-auto/maengel-am-leasing-auto
Hier steht, das es Möglich ist. Bin mir aber nicht 100% sicher.
Danke trotzdem für den Link :)