Kann man das zum umkehren nutzen?

2 Antworten

Naja, du kannst aber du darfst nicht.
Dir könnte sogar gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr vorgeworfen werden wenn dich dabei jemand erwischt.
Lieber sein lassen und paar Meter weiter irgendwo wenden.
Schöne Grüße
Ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr zieht kein Bußgeld nach sich, sondern wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. In schweren Fällen drohen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Experte für allgemeines Recht und Amtswesen

ascii0815  04.02.2025, 09:56

Hat die Fläche einen Straßencharakter, so ist meines Erachtens davon auszugehen, dass sie auch mit anderen Fahrzeugen grundsätzlich benutzt werden darf. In Städten mit Straßenbahn ist die gemeinsame Nutzung der Verkehrsflächen ganz normal. Ist die Benutzung nicht erlaubt, muss diese durch entsprechende Verkehrszeichen verboten werden. Ob das hier der Fall ist, lässt sich für mich anhand des Bildes nicht zweifelsfrei feststellen. Ich habe daher noch um eine Adresse gebeten.

Die regelkonforme Nutzung stellt jedenfalls noch keinen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr dar. Auch wenn man dort nach StVO nicht fahren dürfte, ist der Straftatbestand aus meiner Sicht nicht immer erfüllt. Dazu müssten zudem "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert" gefährdet werden.

antwortaufrage 
Beitragsersteller
 03.02.2025, 23:31

Hab es letztens gemacht, aber es fühlt sich falsch an. Aber wieso ist es nicht erlaubt?

Können klar, dürfen nein.

Wo kein Kläger, da kein Richter.


antwortaufrage 
Beitragsersteller
 03.02.2025, 23:28

oh dachte das wäre erlaubt