Kann man auch weniger als 3 Tage pro Woche arbeiten bei einem 70-Tage-Vertrag (kurzfristige Beschäftigung) wie bei zum Beispiel Tegut?
(Ich bin 16-jährige Schülerin.)
Wenn ja oder nein, wieso ist das so?
Muss ich auch zusätzlich Steuen Zahlen oder macht das dann der Arbeitgeber?
2 Antworten
Vereinfacht gesagt kommt es regelmäßig auf die Begrenzung von drei Monaten oder 70 Tagen sowie die fehlende Berufsmäßigkeit an.
Der Arbeitnehmer hat keine Sozialabgaben zu leisten; Lohnsteuer fällt im Standardfall ab ~1.400€ Monatsbrutto an.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist es nur dann, wenn Du jeweils nur nach Bedarf - keinesfalls mit festem/ regelmäßigem Dienstplan - sprich regelmäßig z.B. Montag - Mittwoch eingesetzt wirst.
Jede auf höchstens drei Monate oder 70 Tage begrenzte (nicht berufsmäßige) Beschäftigung gilt als kurzfristig. Zu Bedarf oder regelmäßigem Plan besteht kein Zusammenhang.
Bei dem Vertrag wird von der Stunden Anzahl gesprochen und nicht von Tagen, heißt das dann dass wenn ich nach Bedarf erscheine dass ich diese Stunden abarbeiten muss?