Kann man auch weniger als 3 Tage pro Woche arbeiten bei einem 70-Tage-Vertrag (kurzfristige Beschäftigung) wie bei zum Beispiel Tegut?

2 Antworten

Vereinfacht gesagt kommt es regelmäßig auf die Begrenzung von drei Monaten oder 70 Tagen sowie die fehlende Berufsmäßigkeit an.

Der Arbeitnehmer hat keine Sozialabgaben zu leisten; Lohnsteuer fällt im Standardfall ab ~1.400€ Monatsbrutto an.

Eine kurzfristige Beschäftigung ist es nur dann, wenn Du jeweils nur nach Bedarf - keinesfalls mit festem/ regelmäßigem Dienstplan - sprich regelmäßig z.B. Montag - Mittwoch eingesetzt wirst.


schonen  17.03.2025, 18:20

Jede auf höchstens drei Monate oder 70 Tage begrenzte (nicht berufsmäßige) Beschäftigung gilt als kurzfristig. Zu Bedarf oder regelmäßigem Plan besteht kein Zusammenhang.

holzschnitzer05 
Beitragsersteller
 17.03.2025, 13:15

Bei dem Vertrag wird von der Stunden Anzahl gesprochen und nicht von Tagen, heißt das dann dass wenn ich nach Bedarf erscheine dass ich diese Stunden abarbeiten muss?