Kann man angezeigt werden wenn man jemanden auf Facebook duzt?
Hallo!
ich hab vor kurzem jemanden auf Facebook geduzt und die Person hat sich angegriffen gefühlt und hat mir mit einer Anzeige gedroht. Die Person meinte ich hätte sie an ihre Grundrechte gehindert und angeblich sei das ja Gewalt und dass sie mich jetzt auf Schmerzensgeld verklagen wird. Ich frage mich ob sowas möglich ist. Ist duzen wirklich strafbar?
4 Antworten
Jemanden anzuzeigen, und eine strafbare Handlung begangen zu haben, sind zweierlei Dinge.
Anzeigen kann man Alles und Jeden. Es ist nicht strafbar, Jemanden zu duzen. Inwiefern dadurch Jemand in seinen Grundrechten (welche?) gehindert (?) wird, und inwiefern das eine Gewaltausübung sein sollte, kann Derjenige sehr gerne dem Polizisten erklären, bei dem er die Anzeige stellen will.
Wieso ein Anwalt?
Die Polizei würde sich schon damit beschäftigen müssen, wenn die Person wirklich Anzeige erstatten wollte. Die müssten sich den Unsinn ja erstmal anhören.
Weiter würde aber nichts passieren.
Naja sie hat gesagt, dass sie das mit einem Anwalt und mit der Polizei klären will und dass sie noch so eine App benutzen will die wohl in solchen Fällen weiterhilft ich glaube die App hieß Melde Helden oder so.
Ich glaub ehrlich gesagt auch nicht, dass sie damit durchkommt nur weil man sie nicht gesiezt hat aber sie sagt dass sie sich entspannt zurücklehnt und sich über das Geld freut. 😆😆
Ist duzen wirklich strafbar?
Wenn es gegen den Willen der gedutzen Person geschieht, kann es als "Beleidigung" ausgelegt werden. Eine sogenannte "Herabwürdigung der Ehre".
Einen Polizisten zu dutzen wäre eine Beamtenbeleidigung.
In deinem Fall aber war der Hinweis der Person weit übertrieben. Da wird nichts "kommen". Aber dutze sie zukünftig einfach nicht mehr.
_______________________________________________________________
(Dies ist nur meine Meinung und stellt keinen empirisch belegten,
nachvollziehbaren Sachverhalt dar.)
Aber solch eine Herabwürdigung wie man es nennt geschieht ja jedentag auf Social Media. Demnach müssten ja Millionen von Anzeigen gestellt werden denn das duzen ist ja gang und gebe dort. Beschäftigt sich die Justiz denn wirklich mit sowas?
Demnach müssten ja Millionen von Anzeigen gestellt werden
Es ist zum Glück nicht jeder so schnell eingeschnappt wie die von dir erwähnte Person. Die Justiz beschäftigt sich mit solchen Sachverhalten nur auf Antrag (Anzeige) und wenn der Sachverhalt tatsächlich eine Beleidigung darstellt. Dass ist aber selten der Fall.
Einen Polizisten zu duzen kann zwar als Beleidigung aufgefasst werden, aber einen Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht.
Dass habe ich auch nicht behauptet. Ausgehend von der Ehrverletzung ist die Beamtenbeleidigung die Beleidigung eines Amtsträgers. Sowohl die Ehrverletzung als auch die Beamtenbeleidigung können den Straftatbestand des § 185 StGB erfüllen.
Ja, die Beleidigung eines Beamten, aber es gibt kein extra Gesetz dafür, da läuft es ganz normal unter Beleidigung, wie bei jedem anderen Bürger auch. Den Begriff "Beamtenbeleidigung" gibts im Strafrecht nicht. Es ist unerheblich ob ich einen Arbeiter oder einen Beamten beleidige.
aber es gibt kein extra Gesetz dafür,
Zum 2.ten Mal: Dass habe ich auch nicht behauptet! :)
Deine Antwort läßt aber anklingen, dass es einen Unterschied macht, wen ich beleidige, das tut es aber nicht. Oder warum sonst hast du den Begriff überhaupt erwähnt?
Strafrechtlich ist es Beleidigung und nix weiter.
Deine Antwort läßt aber anklingen, dass
Aber du kannst mir doch nicht deine subjektive Interpretation als meine objektive Aussage unterjubeln wollen :)
Deinen Aussage ist aber nicht objektiv, sondern im Grunde falsch. Meine entspricht den Fakten. Das ist nicht subjektiv. Objektiv existiert der Begriff nicht in irgendeinem Gesetz, auch wenn viele Leute das immer noch denken. So wie du, sonst hättest du ja keinen Unterschied machen müssen.
Egal, wie du dich da jetzt reinsteigerst, es ändern nix an den Fakten.
Deinen Aussage ist aber nicht objektiv, sondern im Grunde falsch.
So? ..Ich empfehle dir mal einen Taxifahrer zu duzen und einen Polizeibeamten im Einsatz. Beide Sachverhalte werden der Staatsanwaltschaft vorgetragen. Was meinst du: Könnte sie einen Unterschied in der schwere der Tat feststellen?'Wenn ja, warum? Wie ist der begründet?
Es kommt auf die Umstände des Falles an, nicht darauf, wen ich duze.
Du erinnerst mich gerade an den Typen, der Grund für die frage ist.
Eben. Und die Umstände sind, dass der Eine ein Amtsträger in einer Amtshandlung ist (Einsatz) . Wie ist deine Begründung?
Geschenkt. Reg dich ab. es ist eben nicht Beamtenbeleidigung, weil es den Begriff im Strafrecht nicht gibt.
bin überhaupt nicht aufgeregt. Eher belustigt :) Denn "der vermeintlich andere Tatbestand" war nur deine Interpretation. Ist ja auch nicht schlimm.
Eine Beamtenbeleidigung nennt sich die Beleidigung eines Amtsträgers. Das Wort ist eine Zuschreibung der Ordnung der zweiten Wirklichkeit an die Ordnung der ersten Wirklichkeit ;)
Es ist unerheblich ob ich einen Arbeiter oder einen Beamten beleidige.
Dann würde es die Begrifflichkeit "Beleidigung eines Amtstägers" nicht geben.
Eine Unterscheidung ist insbesondere vor Gericht feststellbar.
Dass das Gesetz eine Unterscheidung nicht explizit ausformuliert bedeutet keinesfalls, dass in der praktischen Anwendung keine Unterscheidung existiert, wie du weißt. ;)
dann lass ihn mal anzeigen - die Polizei freut sich über solche Spinner, dann haben die wieder was zu lachen
im Inet ist es normal sich zu duzen
Schmerzensgeld ist Zivilrecht - da muss er schon einen Anwalt bemühen ;)
Das gleiche habe ich auch gesagt. Also dass es normal ist aber sie sagt, dass man das nicht darf wenn das die Person nicht wünscht.
"Im Übrigen stehen solcherlei Post gerade im politischen Fokus, die Chancen standen also nie so hoch wie momentan. Mal sehen, ob die zuständige Öffentlichkeit Fremdbestimmung über Selbstbestimmung setzt. Das steht seit einiger Zeit auch ziemlich im Fokus. Ein Nein ist ein Nein. Ein Ignorieren dieses Neins ist Gewalt - egal, worum es sich handelt. Darauf habe ich ein gesetzliches Recht, für das ich kämpfen werde. Punkt."
Das hat sie noch zu dem Thema geschrieben.
Was ist bei dem nicht richtig? Bestimmt hat der jetzt Depressionen weil du ihm gedutzt hast... Das ist ja richtig spießig.
Eigentlich solltest du ihn anzeigen weil er so ein Versager ist und die droht
Ja also die Person hat noch ganz andere Sachen geschrieben die mich zum schmunzeln gebracht haben aber ich dachte ich fass mich hier kurz. 😂
Du fährst mit dem Fahrrad auf einen Weg. Eine Person misst den Weg aus mit Zollstock, und zeigt doch an weil du mit dem Rad nicht auf Wege fahren darfst die nur 90cm breit sind. Deutsche Regel. Gibt es wirklich.
Das könnte der Typ sein
Ich weiß auch nicht warum die Person behauptet, dass ich sie an ihre Grundrechte gehindert habe aber ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ein Anwalt oder die Polizei sich mit sowas beschäftigen.