Kann man angezeigt werden wenn man jemanden auf Facebook duzt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jemanden anzuzeigen, und eine strafbare Handlung begangen zu haben, sind zweierlei Dinge.

Anzeigen kann man Alles und Jeden. Es ist nicht strafbar, Jemanden zu duzen. Inwiefern dadurch Jemand in seinen Grundrechten (welche?) gehindert (?) wird, und inwiefern das eine Gewaltausübung sein sollte, kann Derjenige sehr gerne dem Polizisten erklären, bei dem er die Anzeige stellen will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
NemuNekoKeks 
Fragesteller
 29.09.2021, 22:41

Ich weiß auch nicht warum die Person behauptet, dass ich sie an ihre Grundrechte gehindert habe aber ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ein Anwalt oder die Polizei sich mit sowas beschäftigen.

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ronnyarmin  29.09.2021, 22:43
@NemuNekoKeks

Wieso ein Anwalt?

Die Polizei würde sich schon damit beschäftigen müssen, wenn die Person wirklich Anzeige erstatten wollte. Die müssten sich den Unsinn ja erstmal anhören.

Weiter würde aber nichts passieren.

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NemuNekoKeks 
Fragesteller
 29.09.2021, 22:45
@ronnyarmin

Naja sie hat gesagt, dass sie das mit einem Anwalt und mit der Polizei klären will und dass sie noch so eine App benutzen will die wohl in solchen Fällen weiterhilft ich glaube die App hieß Melde Helden oder so.

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NemuNekoKeks 
Fragesteller
 29.09.2021, 22:49
@ronnyarmin

Ich glaub ehrlich gesagt auch nicht, dass sie damit durchkommt nur weil man sie nicht gesiezt hat aber sie sagt dass sie sich entspannt zurücklehnt und sich über das Geld freut. 😆😆

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Ist duzen wirklich strafbar?

Wenn es gegen den Willen der gedutzen Person geschieht, kann es als "Beleidigung" ausgelegt werden. Eine sogenannte "Herabwürdigung der Ehre".

Einen Polizisten zu dutzen wäre eine Beamtenbeleidigung.

In deinem Fall aber war der Hinweis der Person weit übertrieben. Da wird nichts "kommen". Aber dutze sie zukünftig einfach nicht mehr.

_______________________________________________________________
(Dies ist nur meine Meinung und stellt keinen empirisch belegten,
nachvollziehbaren Sachverhalt dar.)

NemuNekoKeks 
Fragesteller
 29.09.2021, 22:53

Aber solch eine Herabwürdigung wie man es nennt geschieht ja jedentag auf Social Media. Demnach müssten ja Millionen von Anzeigen gestellt werden denn das duzen ist ja gang und gebe dort. Beschäftigt sich die Justiz denn wirklich mit sowas?

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EinTeilnehmer  29.09.2021, 23:05
@NemuNekoKeks
Demnach müssten ja Millionen von Anzeigen gestellt werden

Es ist zum Glück nicht jeder so schnell eingeschnappt wie die von dir erwähnte Person. Die Justiz beschäftigt sich mit solchen Sachverhalten nur auf Antrag (Anzeige) und wenn der Sachverhalt tatsächlich eine Beleidigung darstellt. Dass ist aber selten der Fall.

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Bitterkraut  01.10.2021, 13:08

Einen Polizisten zu duzen kann zwar als Beleidigung aufgefasst werden, aber einen Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht.

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EinTeilnehmer  01.10.2021, 13:13
@Bitterkraut

Dass habe ich auch nicht behauptet. Ausgehend von der Ehrverletzung ist die Beamtenbeleidigung die Beleidigung eines Amtsträgers. Sowohl die Ehrverletzung als auch die Beamtenbeleidigung können den Straftatbestand des § 185 StGB erfüllen.

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Bitterkraut  01.10.2021, 13:14
@EinTeilnehmer

Ja, die Beleidigung eines Beamten, aber es gibt kein extra Gesetz dafür, da läuft es ganz normal unter Beleidigung, wie bei jedem anderen Bürger auch. Den Begriff "Beamtenbeleidigung" gibts im Strafrecht nicht. Es ist unerheblich ob ich einen Arbeiter oder einen Beamten beleidige.

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EinTeilnehmer  01.10.2021, 13:15
@Bitterkraut
aber es gibt kein extra Gesetz dafür,

Zum 2.ten Mal: Dass habe ich auch nicht behauptet! :)

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Bitterkraut  01.10.2021, 13:16
@EinTeilnehmer

Deine Antwort läßt aber anklingen, dass es einen Unterschied macht, wen ich beleidige, das tut es aber nicht. Oder warum sonst hast du den Begriff überhaupt erwähnt?

Strafrechtlich ist es Beleidigung und nix weiter.

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EinTeilnehmer  01.10.2021, 13:17
@Bitterkraut
Deine Antwort läßt aber anklingen, dass

Aber du kannst mir doch nicht deine subjektive Interpretation als meine objektive Aussage unterjubeln wollen :)

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Bitterkraut  01.10.2021, 13:18
@EinTeilnehmer

Deinen Aussage ist aber nicht objektiv, sondern im Grunde falsch. Meine entspricht den Fakten. Das ist nicht subjektiv. Objektiv existiert der Begriff nicht in irgendeinem Gesetz, auch wenn viele Leute das immer noch denken. So wie du, sonst hättest du ja keinen Unterschied machen müssen.

Egal, wie du dich da jetzt reinsteigerst, es ändern nix an den Fakten.

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EinTeilnehmer  01.10.2021, 13:21
@Bitterkraut
Deinen Aussage ist aber nicht objektiv, sondern im Grunde falsch.

So? ..Ich empfehle dir mal einen Taxifahrer zu duzen und einen Polizeibeamten im Einsatz. Beide Sachverhalte werden der Staatsanwaltschaft vorgetragen. Was meinst du: Könnte sie einen Unterschied in der schwere der Tat feststellen?'Wenn ja, warum? Wie ist der begründet?

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Bitterkraut  01.10.2021, 13:23
@EinTeilnehmer

Es kommt auf die Umstände des Falles an, nicht darauf, wen ich duze.

Du erinnerst mich gerade an den Typen, der Grund für die frage ist.

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EinTeilnehmer  01.10.2021, 13:24
@Bitterkraut

Eben. Und die Umstände sind, dass der Eine ein Amtsträger in einer Amtshandlung ist (Einsatz) . Wie ist deine Begründung?

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Bitterkraut  01.10.2021, 13:25
@EinTeilnehmer

Geschenkt. Reg dich ab. es ist eben nicht Beamtenbeleidigung, weil es den Begriff im Strafrecht nicht gibt.

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EinTeilnehmer  01.10.2021, 13:26
@Bitterkraut

bin überhaupt nicht aufgeregt. Eher belustigt :) Denn "der vermeintlich andere Tatbestand" war nur deine Interpretation. Ist ja auch nicht schlimm.
Eine Beamtenbeleidigung nennt sich die Beleidigung eines Amtsträgers. Das Wort ist eine Zuschreibung der Ordnung der zweiten Wirklichkeit an die Ordnung der ersten Wirklichkeit ;)

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EinTeilnehmer  01.10.2021, 13:37
@Bitterkraut
Es ist unerheblich ob ich einen Arbeiter oder einen Beamten beleidige.

Dann würde es die Begrifflichkeit "Beleidigung eines Amtstägers" nicht geben.
Eine Unterscheidung ist insbesondere vor Gericht feststellbar.
Dass das Gesetz eine Unterscheidung nicht explizit ausformuliert bedeutet keinesfalls, dass in der praktischen Anwendung keine Unterscheidung existiert, wie du weißt. ;)

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dann lass ihn mal anzeigen - die Polizei freut sich über solche Spinner, dann haben die wieder was zu lachen

im Inet ist es normal sich zu duzen

Schmerzensgeld ist Zivilrecht - da muss er schon einen Anwalt bemühen ;)

NemuNekoKeks 
Fragesteller
 29.09.2021, 22:29

Das gleiche habe ich auch gesagt. Also dass es normal ist aber sie sagt, dass man das nicht darf wenn das die Person nicht wünscht.

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NemuNekoKeks 
Fragesteller
 29.09.2021, 22:33

"Im Übrigen stehen solcherlei Post gerade im politischen Fokus, die Chancen standen also nie so hoch wie momentan. Mal sehen, ob die zuständige Öffentlichkeit Fremdbestimmung über Selbstbestimmung setzt. Das steht seit einiger Zeit auch ziemlich im Fokus. Ein Nein ist ein Nein. Ein Ignorieren dieses Neins ist Gewalt - egal, worum es sich handelt. Darauf habe ich ein gesetzliches Recht, für das ich kämpfen werde. Punkt."

Das hat sie noch zu dem Thema geschrieben.

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Was ist bei dem nicht richtig? Bestimmt hat der jetzt Depressionen weil du ihm gedutzt hast... Das ist ja richtig spießig.

Eigentlich solltest du ihn anzeigen weil er so ein Versager ist und die droht

NemuNekoKeks 
Fragesteller
 29.09.2021, 22:30

Ja also die Person hat noch ganz andere Sachen geschrieben die mich zum schmunzeln gebracht haben aber ich dachte ich fass mich hier kurz. 😂

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NamelessFighter  29.09.2021, 22:32
@NemuNekoKeks

Du fährst mit dem Fahrrad auf einen Weg. Eine Person misst den Weg aus mit Zollstock, und zeigt doch an weil du mit dem Rad nicht auf Wege fahren darfst die nur 90cm breit sind. Deutsche Regel. Gibt es wirklich.

Das könnte der Typ sein

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