Kann man als Mieter was da tun?
Die Wohnbau Gesellschaft bei der mein Bruder wohung hat wollen auf alle Balkone fliesen legen
Die haben sogar Probe Platten ausgelegt
Jetzt hat mein Bruder festgestellt das die Fliesen nicht für draußen geeignet rutschig und nicht frostsicher
7 Antworten
Für den privaten Fußboden, also damit es schön ist und euch gefällt, seid ihr selber zuständig. Der Vermieter macht es nur so wie er möchte. Es gibt so klickfliesen zb Ikea , die sind sehr schön, oder man nimmt einen Outdoor Teppich, da gibt es auch schöne Sachen
Und aus so einem Grund legt man Probefliesen aus. Wichtig ist, das die Mieter nicht nur bei der Familie rummeckern, sondern das konstruktive Gespräch mit der Wohnungsgesellschaft suchen.
Ja, wenn Bodenfliesen zu rutschig sind ist es unzulässig diese zu verlegen.
Wenn die Gesellschaft aber ohnehin testweise mal was ausgelegt hat ist sie wahrscheinlich auch froh über eine solche Rückmeldung
Mieter kann nur 'schöner Wohnen' umsetzen und dort dann z.B einen PVC Belag, Teppich etc drüber legen.
Was gebaut oder verlegt wird, bestimmt immer der Inhaber / Vermieter. Der kann auch rosa Fliesen mit Schweinchenmotiven oder Wellblech auf den Balkon als Boden einbetonieren lassen. Vermieter = Boss.
Ich sehe halt das Problem das wieder am falschen Ende gespart wird und die Balkone früher als geplante saniert werden müssen
Da sollte er der Wohnungsgesellschaft mal Bescheid geben. Diese hat zwar das Recht, die Balkone zu sanieren, aber nicht so, dass dem Mieter dadurch ein Nachteil wie eine Rutschgefahr (Verletzungsgefahr) entsteht. Wenn sich die Gesellschaft weigert, andere Fliesen anzubieten, würde ich zum Anwalt gehen.
Notfalls kann man den Einbau alleine dadurch verhindern, indem man den Bauarbeitern den Zutritt verweigert.
Notfalls kann man den Einbau alleine dadurch verhindern, indem man den Bauarbeitern den Zutritt verweigert.
Verhinderung berechtigt Vermieterseitig eine fristlose Kündigung! Hier wäre ich ganz vorsichtig... Insbesondere da es sich um eine Wohnungsbaugesellschaft und nicht um 'Opa Müller' als Privatvermieter handelt. Hier ist immer davon auszugehen, daß die rechtliche Grundlage /Sicherheit im Vorwege geprüfte ist.