Kann man als Gast in ein Kindergarten gehen wenn zum Beispiel die erste Stunde entfällt in der Schule und ich bin 16 und kann ich als Gast in den Kindergarten?

6 Antworten

Nein

Der Kindergarten ist kein Hortbereich für Schüler.

Selbst wenn ein Hort am Kindergarten angeschlossen ist - dann würde sich der Schüler im Hortbereich aufhalten, zu den Zeiten die der Hort geöffnet hat. Aber auch nicht mehr Schüler deines Alters.

Wieso sollte ein Erzieher das erlauben das du wegen Stundenausfalls in irgendeiner der Kindergartengruppen Zeit verbringst? Wenn du die Erzieher dort näher kennst, beispielsweise mit einem verwandt bist, dann wirds eher etwas - als wenn sie dich garnicht kennen.

Du wärst dort nicht versichert falls dir dort was passiert. Und die Eltern der dortigen Kindergartenkinder sind auch eher skeptisch wenn "irgendwelche Unbekannten" dort herumgeistern. Bei Praktikanten ists was anderes, die werden offiziell vorgestellt, sind ein bis mehrere Tage dort.

Im Endeffekt ists die Entscheidung der Leitung dieses Kindergartens. Und die Leitung wird vorher sicher erst mal mit dem Träger der Einrichtung abklären müssen ob das im Bereich des Erlaubten ist.

Nein, das geht leider nicht. Das hat was zu tun mit der Aufsichtspflicht. Der Erzieher würde in der Stunde, da du minderjährig bist, die Aufsicht über dich haben und wenn dir in der Zeit was passiert, dann bekommt der Erzieher ein Problem. Ein Erzieher darf das nicht entscheiden, höchstens die Leitung.

Nein?

Außer, wenn z.B ein Elternteil von dir dort arbeitet oder du z.B. vor kurzem ein Praktikum dort gemacht hast

Aber auch dann ist es eigentlich nicht richtig

Ein Kindergarten ist ja kein Museum, die Leute dort sind am Arbeiten und haben viel zu tun - fremde Menschen sind dort nicht gerne gesehen und haben dort auch nichts zu suchen

Sicher nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin Erzieherin

Nein, der Kindergarten wird das auch nicht erlauben, da dort nicht versichert bist und es bei einem Unfall großemProbleme gibt.