Kann man als erwerbslose Person Bürgergeld bekommen?

2 Antworten

Kommt auf deine individuellen Umstände an.

Bürgergeld kann ab der Vollendung des 15 Lebensjahres beantragt werden, ab da gilt man als arbeitsfähige Person, was eine Voraussetzung wäre.

Bedürftigkeit nach dem SGB - ll natürlich auch und die sonstigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Arbeitsfähig ist, wer also min.das 15 Lebensjahres vollendet hat und theoretisch min. 3 oder mehr Stunden am Tag arbeiten könnte.

Bist Du also volljährig, käme theoretisch auch Bürgergeld in Betracht, wenn Du min. 3 oder mehr Stunden am Tag arbeiten könntest, sollte das dauerhaft nicht der Fall sein, dann wäre unter Umständen das Sozialamt zuständig.

Wenn Du aber noch unter 25 bist und bei den Eltern im Haushalt leben würdest, hättest Du keinen eigenen unabhängigen Anspruch auf Bürgergeld, weil Du dann mit den Eltern eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden würdest, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Dann könntest Du nur gemeinsam mit den Eltern einen Anspruch haben, wenn sie den Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen oder Vermögen decken könnten.

Ja. Es kommt nicht darauf an, ob man tatsächlich Arbeit hat, sondern, das man grundsätzlich arbeiten kann.

Woher ich das weiß:Recherche