Kann jeder einfach eine neue Partei gründen und wie muss das organisiert werden, damit es gelingt?
5 Antworten
Grundsätzlich kann das jeder, sofern die Partei dem Grundgesetz entspricht. So wie ich das weiß braucht es ein Verein denn man als Partei ummünzt oder man gründet eine Partei und festigt, dies in einem Vertrag.
Dann müssen noch weitere Details beachtet werden der Bund hat ja eigene Websiten, da müsste was zu finden sein.
Um eine richtige Partei zu gründen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Das ist etwas strenger, als irgendeinen Verein oder sowas zu gründen.
Vorallem muss eine gewisse Ernsthaftigkeit vorliegen. Spaßparteien sind also nicht erlaubt und werden nicht anerkannt (in der Theorie zumindest).
Doch, jeder kann theoretisch eine Partei gründen. Aber es gibt halt gewisse Voraussetzungen, um eine Partei zu gründen.
Man muss eben z.B eine "Ernsthaftigkeit der Mitwirkung an der politischen Willensbildung nachweisen". Dazu gehört ein klares Parteiprogramm und Zielsetzung, eine Parteisatzung, eine klare Organisation. Und es muss eine gewisse Mitgliederanzahl geben (als Richtwert: für kleinste Parteien etwa 7 Mitglieder).
Das ganze kann man dann dem Bundeswahlleiter melden, dort wird das geprüft und dann wird die Partei offiziell eingetragen.
Also "Otto Normalverbraucher" kann das nicht?q
"Otto Normalverbraucher🤔
Ein Auszug aus dem Link zur Parteigründung
Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein (§ 2 Abs. 1 Satz 2 PartG). Eine politische Vereinigung ist keine Partei, wenn ihre Mitglieder oder die Mitglieder des Vorstandes in der Mehrheit eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Auch wenn sich ihr Sitz bzw. ihre Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs des Parteiengesetzes befindet, ist sie keine Partei (§ 2 Abs. 3 PartG).
Alice Weidel könnte also keine Partei gründen weil sie ihren Wohnsitz im Ausland hat ( oder ist das inzwischen nicht mehr so?).
An einer anderen Stelle im Text wird gefordert
Name, Satzung und ProgrammDer Name einer Partei sowie ihre Kurzbezeichnung muss sich deutlich von den Namen bereits bestehender Parteien unterscheiden (§ 4 PartG). Die Partei muss bei ihrer Gründung eine Satzung und ein Programm beschließen und diese schriftlich dokumentieren. § 6 Abs. 2 PartG enthält detaillierte Regelungen über den Inhalt von Satzungen. Eine Satzung muss zum Beispiel folgende Bestimmungen enthalten:
- Name, Kurzbezeichnung und Sitz der Partei
- Aufnahme, Austritt, Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Zusammensetzung und Befugnisse des Vorstands
- Einberufung der Mitglieder- und Vertreterversammlungen
- Organe, die zur Einreichung von Wahlvorschlägen befugt sind
- Finanzordnung
Ist "Otto Normalverbraucher" in der Lage diese Forderungen zu erfüllen?
Doch sicher, es braucht halt ein paar Gleichgesinnte und zumindest einen, der penibel nachliest, was das Procedere angeht.
Eine Partei zu gründen ist ähnlich wie ein Verein. Die Satzung muss bestimmten Kriterien entsprechen ähnlich wie bei einem e.V.
Komplizierter wird es, zu einer Wahl zugelassen zu werden. Dafür braucht man mehr formale Kriterien und den Nachweis von unterstützenden Personen.
Bring dich doch in eine existierende Partei ein, vielleicht eine junge Partei wie Volt. Bei der Vielfalt der deutschen Parteienlandschaft ist es fast schon narzistisch eine neuezu gründen. Deine Partei wird wohl ausser dir keine Anhänger haben.
Ja jeder kann eine Partei gründen.
Also "Otto Normalverbraucher" kann das nicht?