Kann ich Rechnungen für Modernisierung und Instandhaltung meines Hauses in Italien, das als Ferienhaus vermietet wird in Deutschland von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Die Rechtsverhältnisse für im Ausland belegene Immobilien mit Vermietung weichen je nach Staat und zum Teil dann nochmals je nach Provinz tw. erheblich ab. Es ist dringend anzuraten, hier rechtlichen Rat einzuholen, und zwar entweder beim StB oder bei einer auf deutsche Kunden spezialisierten Kanzlei vor Ort in Italien. Neben der Frage der Einkunftsermittlung ist hier auch zu bedenken, dass das Besteuerungsrecht hier primär dem Staat zusteht, in welchem das Objekt belegen ist, und erst in zweiter Linie zu klären sein wird, ob hier im Rahmen eines Abkommens zur Doppelbesteuerung eine Verrechnung bzw. Anrechnung der im Ausland einbehaltenen oder abgeführten Steuern bei der EStE in Deutschland zu tragen kommt.

Siehe dazu u.a.

https://www.rechtsanwalt-pagliaro.eu/de/kontakt/9-inhalt/259-ferienwohnung-vermietung-italien-steuerrecht-2017

das solltest mit einem steuerberater klären was bei uns geht oder nicht