Kann ich mit meinem normalen Autoführerschein eine Piaggio Vespa fahren?

5 Antworten

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Mit der "normalen" Klasse B darfst Du maximal Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 ccm und nicht mehr als 50 ( 60 KM/h bei alten DDR-Simsons ) fahren .

Wenn Du die Klasse B hingegen mindestens 5 Jahre in Deinem Besitz hast , so kannst Du durch eine "Fahrerschulung" ohne Prüfungen auf B196 für Leichtkrafträder bis 125 ccm und da nicht mehr als 0,1 KW / KG bzw. max. 15 KW erweitern .

iQhaenschenkl  31.05.2022, 19:19

Mit dem Autoführerschein kannst Du diesen B196 nach fünf Jahren auch machen!

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iQhaenschenkl  31.05.2022, 19:50
@verreisterNutzer

Ach, klar! Mit den neuen Führerscheinklassen kenne ich mich nicht so aus. Ich habe noch meinen grauen Lappen Klasse 3 von 1978.

Ich darf sogar bis 7,5t fahren. Habe ich auch schon häufig gemacht. Mit dem heutigen PKW Führerschein darf man, so glaube ich, nur bis 3,5t fahren.

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Seit 2020 kann man seinen Autoführerschein mit dem „B196“ upgraden, so dass man auch eine 125er fahren darf. Dafür muss man in einer Fahrschule Unterricht in Theorie und Praxis nehmen, aber ohne abschließende Prüfung. Kostet ca. 200.-€, ist also erheblich preiswerter als ein A1 Führerschein.

So gilt das für Deutschland. In Österreich ist das ähnlich, da heißt diese Aufwertung des Führerscheins nur anders.

Mit diesem Zusatz darfst Du allerdings nur in Deutschland, bzw. Österreich fahren!

dvdfan  31.05.2022, 22:04

Ich frage mich gerade, wo die B196-Erweiterung nur 200 € kostet.

Ich hab um die 700 € hingelegt. Es gab keine günstigere Fahrschule, aber noch teurer wäre möglich gewesen.

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In der Schweiz geht dies ohne Einschränkungen bei einem Autoführerschein ab Sommer 1977. Hast du einen älteren kannst du diesen umtauschen um die Kategorie A1 automatisch zur Kategorie B zu haben.

In der EU ist teilweise ein Fahrschulbesuch nötig jedoch in manchen Staaten wie z.B. Frankreich ohne Prüfung.

Ja darfst du...

aber ohne weitere Auflagen NUR, wenn dein PKW-Führerschein vor 1980 erworben wurde ;-)

Ich dürfte...

Wobei ich schon "damals" gleich den 1er mitgemacht habe.

Nein, für eine 125er brauchts du einen erweiterten Führerschein. Mit 50ccm darfst du sie fahren.

Ich dürfte damit fahren, weil ich meinen Autoführerschein vor der Gesetzesänderung 1980 gemacht habe.

Woher ich das weiß:Recherche
Rotfuchs716  17.05.2023, 23:36

Bei Klasse 3 (alt) gilt auch Hubraumgrenze von 50 Kubik allerdings ohne Leistungsbeschränkung.

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