Kann ich mit 18 eine 17-jährige adoptieren?
Gesetzesgrundlage basierend auf Österreich, nicht auf Deutschland
2 Antworten
Die Adoption wird in den §§ 191-203 ABGB geregelt. Die Wahleltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
Also nein.
Darüber hinaus gibt es zwar keine konkrete Altersvorschrift, wie viel älter die Adoptiveltern als das Adoptivkind sein müssen (es ist lediglich festgelegt dass sie älter als das Kind sein müssen) ABER Ziel der Adoption ist es ein Eltern-Kind Verhältnis zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind herzustellen... das wäre bei einem Altersunterschied von einem Jahr vermutlich auch nicht möglich.
nein, da entsteht kein Eltern Kind Verhältnis, das ist ganz sicher nicht erlaubt.
du bekommst dann einen Teenager der nicht dankbar ist für deine große Tat. Obendrein gibt es kaum Jugendliche die man überhaupt adoptieren könnte.
die kommen gut durchs Leben, die kommen in eine Pflegefamilie, denen geht es gut. Niemand möchte, dass die von fremden Menschen adoptiert werden.
Pflegefamilien sind doch auch zuerst fremde Menschen ?
Du hast vorhin noch gefragt ob man ein Adoptivkind wieder zurückgeben kann wenn es zum Beispiel zu zickig ist. Was für ein großes Herz du doch hast. Lol
Kann ich mich zu einer Pflegefamilie ausbilden lassen? Ich bin jung und lernfähig
melde dich bei deinem örtlichen Jugendamt dort wirst du dazu beraten
Kinder und Jugendliche die einfach nur das Pech hatten Waisen zu werden kommen fast ausschließlich in Pflegefamilien. Kinder und Jugendliche die zusätzliche Probleme (vor allem Verhaltensschwierigkeiten) haben kommen in ein Heim oder eine Wohngruppe. Ins nächste Heim geschoben wird man lediglich wenn man aus einem Heim rausfliegt.
Okay, danke für die Antwort
Rechtlich gesehen ist das laut einem anderen User erst mit 25 möglich also werde ich warten müssen