Kann ich für dieses Ereignis als Minderjähriger bestraft werden?
Erstmal Guten Tag zusammen,
Mein Name ist Ben und ich bin 15 Jahre alt.
Ich (M 15) habe vor einigen Tagen einen Brief von der Polizei erhalten, dass eine Aufnahme meiner Daten von der Polizei nötig sei. Wir sind heute aus dem Urlaub wieder gekommen und waren direkt bei der Polizei in meinem Dorf und bei der Polizei im Landkreis. An beiden Polizeistellen wollte mir und meiner Mutter keiner Auskunft darüber geben, was mit mir los sei bzw. ob ich beschuldigt wurde o. ä. . Da meine Mutter mich nun andauernd fragt, was ich wohl gemacht haben könnte, habe ich überlegt und mir ist ein Vorfall eingefallen, wo ich gern von einem von euch erfahren wollen würde, ob ich dafür mit 15 Jahren bestraft werden kann. Ich war einmal auf Omegle.com und habe mit einer Person geschrieben, welche meines Erachtens zur Folge älter als 14 war. Ich habe mich dann freiwillig auf Nachfrage der gegenüberliegenden anonymen Person in der Webcam nackt gezeigt und masturbiert. Mein Gesicht war kurzzeitig zu sehen. Dies ist die einzige Situation, welche mir bekannt ist, die ggf. Strafbar sein könnte. Hat irgendwer eine Ahnung, wie die Rechtslage in dieser Situation aussieht, da ich schon aktuell sehr verzweifelt bin und in der kommenden Woche irgendwann (vermutlich in 3 Tagen) mit meinem zugewiesenen Sachbearbeiter in Verbindung gesetzt werde. ?!
4 Antworten
Bist du dir sicher, dass du nicht irgendetwas anderes gemacht hast.Habe noch nie gehört dass wegen so etwas Ermittlungen aufgenommen werden.Ich mein auf Omegle machen das ja auch mega viele.Und es ist ein Riesen Aufwand da Ermittlungen einzuleiten.Ist ziemlich unwahrscheinlich dass das der Grund ist.Und wenn dann kann ich mir kaum vorstellen dass dort eine bedeutsame Strafe droht.Und Deine Eltern wollen dir den Grund nicht verraten oder wissen sie es selber nicht?
Ich denke wenn die andere Person sich als 14 Jahren und älter ausgegeben hat und ihr das intime in gegenseitigem Einverständnis gemacht habt, gibt es daran gar nichts zu meckern. Wenn du niemanden gegen seinen willen belästigt hast, hast du dich nicht strafbar gemacht.
eine andere Sache ist die: wenn die andere Person über 18 Jahre alt ist, hat sie sich strafbar gemacht, weil sie hätte das mit dir nicht machen dürfen, auch wenn du einverstanden warst.
ich finde diese ganze Sache blöd, Weil keiner von euch beiden einen Schaden davon erlitten hat, ich gehe jedenfalls davon aus, aber jetzt wird das ganze Ding aufgeblasen und davon könntest du jetzt einen seelischen Schaden bekommen. Wegen der Peinlichkeiten. Das ist eigentlich nicht nötig.
An beiden Polizeistellen wollte mir und meiner Mutter keiner Auskunft darüber geben, was mit mir los sei bzw. ob ich beschuldigt wurde o. ä. .
Dann solltest Du auf diese "Nachricht" nicht reagieren und auf folgende auch nicht, sofern es um Dich als Beschuldigten geht.
Du bist 15 und strafmündig. Egal was du gemacht hast, kannst du juristisch belangt werden.
Dies ist mir bewusst, das Ausmaß der Strafe jedoch nicht...