Kann ich einfach aufstehen und gehen und was passiert dann?
Also wenn ich essen bestellt habe und einfach aufstehe und gehe, bevor das essen serviert wurde
5 Antworten
Den einfachen Restaurantbesucher lässt das Gesetz allein. Mit dem Besuch des Restaurants und der Bestellung der Speisen und Getränke schließen Gastwirt und Gast einen gemischten Vertrag. Dieser enthält Elemente des Kaufvertrages, des Miet-, des Dienst- und des Werkvertragsrechts
Du hast mit deiner Bestellung eine mündliche Willenserklärung abgegeben. Die Servicekraft ihrerseits hat sie durch die Aufnahme der Bestellung ebenfalls abgegeben. So ist ein Vertrag beidseitig zustande gekommen.
Stehst du jetzt auf und gehst, ohne deine Leistung (die Zahlung) zu erbringen, begehst du Vertragsbruch und Zechprellerei.
Nennt sich Zechprellerei.
Dabei ist es vollkommen irrelevant ob du das Bestellte gegessen hast oder nicht.
Nein - das wäre Vertragsbruch.
Dann wird das Essen weggeschmissen. Wäre schade drum.