Kann ich einfach aufstehen und gehen und was passiert dann?

5 Antworten

Du hast mit deiner Bestellung eine mündliche Willenserklärung abgegeben. Die Servicekraft ihrerseits hat sie durch die Aufnahme der Bestellung ebenfalls abgegeben. So ist ein Vertrag beidseitig zustande gekommen.

Stehst du jetzt auf und gehst, ohne deine Leistung (die Zahlung) zu erbringen, begehst du Vertragsbruch und Zechprellerei.

Nennt sich Zechprellerei.

Dabei ist es vollkommen irrelevant ob du das Bestellte gegessen hast oder nicht.

Dann wird das Essen weggeschmissen. Wäre schade drum.