Kann ich eigentlich noch den Dienst an der Waffe verweigern?
Ich bin 34 und habe mit 18 meinen 9-monatigen Grundwehrdienst geleistet. Jetzt kann im Kriegsfall ja jeder wehrtaugliche Mann eingezogen werden, allerdings kann dieser den Dienst an der Waffe verweigern. Könnte ich das jetzt auch, obwohl ich GWD geleistet habe?
6 Antworten
Du könntest auch dann noch verweigern, aber einer Einberufung ist in jedem Fall Folge zu leisten, ansonsten wäre das strafbare Fahnenflucht.
Das kann man jederzeit verweigern. Ob du dich damit strafbar macht, ist ein anderes Thema, und kommt auf den Grund deiner Einberufung an.
Ja, du kannst auch jetzt noch den Dienst an der Waffe verweigern.
Die praktische Frage ist natürlich, ob du überhaupt Zeit hättest eingezogen zu werden, würde ein Krieg ausbrechen, welcher eine Einziehung erfordern würde.
Sicher kannst du verweigern, aber willst du damit warten bis du eingezogen wirst, oder willst du das lieber jetzt schon geklärt wissen?
Ich wüßte jetzt nicht wer dafür zuständig ist, Kreiswehrersatzämter gibt es glaub ich in der Form nicht mehr, aber deren Nachfolger wissen bestimmt wer dafür Ansprechpartner ist und können dir das sagen.
Wirkt zwar ein wenig unglaubwürdig, aber wenn du inzwischen deine Meinung dazu geändert hast und es dir wichtig ist dies rechtzeitig zu klären, solltest du das tun.
Rückwirkend verweigern geht nicht, aber kannst ja erklären das du im V-Fall nicht zur Verfügung stehst. Oder zumindest nicht für den Dienst an der Waffe.
Im Verteidigungsfall gem Art. 115a GG wird die Verweigerung des Dienstes an der Waffe wenig nützen.
Siehe auch
https://www.finanzfrage.net/g/frage/kann-man-im-kriegsfall-zwangsweise-eingezogen-werden
Verweigerung des Dienstes an der Waffe ist Verweigerung des Dienstes an der Waffe... Warum sollte das wenig nützen?