Kann ich das Auto zurückgeben?

7 Antworten

Wenn du wirklich Grund dazu hast, zu vermuten, dass dir der private Verkäufer den Motorschaden verschwiegen hat, dann besteht da eventuell Hoffnung. Besprich das dann am besten direkt mit einem Anwalt.

Wenn es aber gut möglich wäre, dass du einfach Pech hattest, dass das Auto bei dir kaputt gegangen ist, dann kannst du dir den Gang zum Anwalt auch gleich sparen. In der Regel gibt es bei einem Privatverkauf keine Gewährleistung.

Einfach so und da schließe ich mich den Antworten hier an geht das nicht. Die einzige Möglichkeit dazu wäre wenn du beweisen kannst, dass der Motorschaden schon vorher bestanden hat.

Aber selbst dann wird der Verkäufer das Fahrzeug nicht einfach wieder zurück nehmen. Das geht dann wenn überhaupt nur über den Rechtsweg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

du hast genau das bekommen was du gekauft hast.

irgendwelche Vorschäden stehen im Kaufvertrag.

der Motorschaden ist repariert worden, das existiert nicht mehr und muss auch nicht erwähnt werden.

 Aber im vertrag steht keine garantie oder Rücknahme

muss es auch nicht, es reicht wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. der ADAC stellt solche Verträge online zum ausdrucken.

Theoretisch ist

keine garantie oder Rücknahme und auto wird verkauft wie gesehen

keine rechtgültige Formulierung, denn die Gewährleistung oder Sachmängelhaftung muss explizit ausgeschlossen werden.

Das aber durchzusetzen kann schwierig sein. Ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg!

Nope. Gekauft wie gesehen = kein Vertragsrücktritt, denn du warst für die Prüfung vor dem Kauf zuständig.