kann ich als nicht deutsche mit einem ausländischen pass auch eigentlich in einem jugendwohnheim aufgenommen werden wenn ich probleme mit meinen eltern habe?
also ich bin 15 Jahre alt und habe viele Probleme mit meiner Mutter vor allem psychische und viele andere Probleme mit ihr sie belastet mich jeden tag aufs neue und sagt sie will mich wieder zurück nach Russland schicken damit sie mich nicht mehr sehen muss. Kann sie sowas machen? und kann ich auch als eine Ausländerin die in Deutschland schon länger wohnt mit meinem russischen pass in so einer Jugend WG aufgenommen werden wenn ich mir Hilfe suchen möchte oder geht das nicht, weil ich zuerst einen deutschen pass brauche?
3 Antworten
du kannst dir ja erst einmal Hilfe suchen und beim Jugendamt vorstellig werden. Irgendeine Art von Duldung hast du ja, und minderjährigen wird geholfen in der Regel, wenn es "brennt".
Aber du könntest unverbindlich auch dort mal anrufen: https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendberatung/
Wir wissen auch nicht,w er hier wen warum was belastet. Kinder mit 15 können ungeheuer schwierig sein und Eltern nerven einfach nur noch. Einem deutschen Kind sagt man dann eher: kannst ja ausziehen, wenn du volljährig bist.
Daher schildere erst mal deine Situation einer neutralen Partei. Und dann entscheide.
Als in Deutschland lebende Person steht es auch dir frei mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen. Aber deinen Eltern obliegt grundsätzlich erstmal das Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. sie dürfen auch entscheiden ob sie mit dir beispielsweise zurück in die Heimat fliegen. Du solltest mal telefonisch Kontakt aufnehmen und deine Situation schildern. In ein Wohnheim kommst du nur als Notfall unter
ja ich weiß das sie das recht haben mit mir wieder zur heimat zu fliegen aber wenn es zuhause häusliche gewalt gibt könnte ich doch theoretisch zum jugendamt und fragen ob ich von zuhause ausziehen kann als nicht deutsche das war meine frage
Ja kannst Du.
Deine Staatsbürgerschaft wirkt sich NICHT auf Deinen Schutz als Minderjährige aus. Du wohnst in Deutschland, daher hast Du Anspruch auf den Schutz, den deutsche Gesetze jedem zusprechen.