Kann ich als Deutscher meinen Führerschein in Belgien machen?

4 Antworten

So lange in DE gegen Dich ( in DE ) noch spezielle Auflagen gegenüber einer Wiedererteilung einer FE erteilt sind, ( z.B. eine FE -Sperrzeit ), könnte Dir selbst Belgien die Absolvierung einer EU-FE verweigern.

DE DARF es in solch einem Fall aberkennen, wenn eine Fahruneigning hierzulande bereits zur Nutzung hierzulande festgestellt wurde.

Die bisherigen Antworten bezogen sich nur auf theoretische Grundlagen, aber selbst dann würdest Du einen "europäischen" Führerschein nicht unbedingt auch insbesondere als Staatsbürger DE in DE auch nutzen dürfen.

Stichwort: MPU-Tourismus ( Unterbindung )

LG

Du musst in dem Jahr, in dem Du den Führerschein machst mindestens 185 Tage dort als Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre seit 30 Jahren Motorrad. Schraube selbst.

Wenn du für mind. 185 Tage einen Wohnsitz in Belgien hast und nicht in Deutschland angemeldet bist: ja.

Ja, wenn Du dort Deinen Wohnsitz hast.

Woher ich das weiß:Recherche