Kann Fernwärme in der Warmiete enthalten sein?
Normalerweise ist warmes Wasser und Heizung ja nur in der Warmmiete enthalten, wenn es eine Zentralheizung gibt in einem Mehrfamilienhaus, z.B. im Keller und alle Wohnungen darüber geheizt werden. Meistens werden dann die Heizungskosten nach qm aufgeteilt.
Bei vielen Wohnungsinseraten sehe ich den Begriff "Fernwärme". Heißt das automatisch, dass es sich nicht um eine Zentralheizung handelt, sonder z.B. um eine Gas-Therme für die Wohnung und ich das aufjedenfall extra abrechnen muss über einen Gas/Strom/Öl/.. Anbieter? Oder könnte "Fernwärme" auch in der Warmmiete enthalten sein, weil z.B. das ganze Haus über den gleichen Anbieter die Fernwärme bezieht und dann die Kosten wieder über qm aufteilt?
(Frage kommt von einem Berliner Einwohnwer).
2 Antworten
bei Fernwärme stammt diese entweder als Abwärme eines Kraftwerkes oder es existiert Blockheizkraftwerk bzw Kesselhaus womit alle Wohneinheiten mit Wärme versorgt werden.
Die Summe der Fernwärme setzt sich zusammen aus Heizung der Wohnung und Erwärmung Brauchwasser
Unter ganz bestimmten Umständen ist es durchaus zulässig , für den monatlichen Mietzins inclusive Neben- / und Heizkosten eine Pauschalmiete zu Vereinbaren .
Das ist m.W. aber nur möglich , wenn der Vermieter selbst mit in der Immobilie wohnt und es neben ihm im Haus nur eine fremdvermietete Wohnung gibt . ( soweit mal grob )
Ansonsten ist "Fernwärme" wie jeder andere Energieträger für zentralisierte Warmwasser- / und Heizkreiswassererzeugung zu sehen . Da muß dann gemäß Heizkostenverordnung mindestens im 50 / 50 ( oder 75 / 25 ) - Prinzip verbraucherbezogen jährlich abgerechnet werden .
Eine Vorverbrauchspauschale für Warmwasser und Heizung darf der Vermieter aus vorherigen Erfahrungswerten natürlich durchaus grundlegend in seiner ( Kurz- ) Offerte angeben .
Abgerechnet wird dann im ( jeweils zulässigen ) Splitting am Ende des Berücksichtigungszeitraums über den gesamten Energieeinheitenverbrauch der Immobilie .
Fernwärme wird da dann je nach Gebäudesituation mindestens über einen zentralen Einheitenzähler vom Energieanbieter mit dem Vermieter abgerechnet , wenn es in Nachfolge keine individuelle Heizkostenerfassung in den jeweiligen Wohnungen für Warmwasserdurchlauf ( Nutzwasser ) und Heizkörperröhrchen ( Vergleichserfassung ) gibt .
Fernwärme wird daher in der Grundlage nicht sonderlich anders berechnet wie Öl und Gas für eine zentrale Heizungsanlage ; also rein über den Gesamt - Energieträgerbedarf laut Hauptzähler in der Erfassung der Immobilienzuleitung .
Danke. Und ist Fernwärme damit automatisch immer über einen Anbieter den ich seperat zum Warmmiete bezahlen muss, oder kann es in der Warmmiete enthalten sein?