Kann Fernwärme in der Warmiete enthalten sein?

2 Antworten

Von Experte albatros bestätigt

bei Fernwärme stammt diese entweder als Abwärme eines Kraftwerkes oder es existiert Blockheizkraftwerk bzw Kesselhaus womit alle Wohneinheiten mit Wärme versorgt werden.
Die Summe der Fernwärme setzt sich zusammen aus Heizung der Wohnung und Erwärmung Brauchwasser

Elenktik 
Fragesteller
 10.12.2021, 17:38

Danke. Und ist Fernwärme damit automatisch immer über einen Anbieter den ich seperat zum Warmmiete bezahlen muss, oder kann es in der Warmmiete enthalten sein?

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newcomer  10.12.2021, 17:44
@Elenktik

die Fernwärme zahlst du indirekt über Heizkosten und Brauchwassererwärmung und eventuell noch etwas Wärme Anteilig zur Erwärmung Treppenhaus also Allgemeine Räume

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Gerhart  10.12.2021, 17:44
@Elenktik

Von "Warmmiete" kann nur gesprochen werden, wenn die Kosten für Heizung und Warmwasser in der Gesamtmiete enthalten sind.

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Unter ganz bestimmten Umständen ist es durchaus zulässig , für den monatlichen Mietzins inclusive Neben- / und Heizkosten eine Pauschalmiete zu Vereinbaren .

Das ist m.W. aber nur möglich , wenn der Vermieter selbst mit in der Immobilie wohnt und es neben ihm im Haus nur eine fremdvermietete Wohnung gibt . ( soweit mal grob )

Ansonsten ist "Fernwärme" wie jeder andere Energieträger für zentralisierte Warmwasser- / und Heizkreiswassererzeugung zu sehen . Da muß dann gemäß Heizkostenverordnung mindestens im 50 / 50 ( oder 75 / 25 ) - Prinzip verbraucherbezogen jährlich abgerechnet werden .

Eine Vorverbrauchspauschale für Warmwasser und Heizung darf der Vermieter aus vorherigen Erfahrungswerten natürlich durchaus grundlegend in seiner ( Kurz- ) Offerte angeben .

Abgerechnet wird dann im ( jeweils zulässigen ) Splitting am Ende des Berücksichtigungszeitraums über den gesamten Energieeinheitenverbrauch der Immobilie .

Fernwärme wird da dann je nach Gebäudesituation mindestens über einen zentralen Einheitenzähler vom Energieanbieter mit dem Vermieter abgerechnet , wenn es in Nachfolge keine individuelle Heizkostenerfassung in den jeweiligen Wohnungen für Warmwasserdurchlauf ( Nutzwasser ) und Heizkörperröhrchen ( Vergleichserfassung ) gibt .

Fernwärme wird daher in der Grundlage nicht sonderlich anders berechnet wie Öl und Gas für eine zentrale Heizungsanlage ; also rein über den Gesamt - Energieträgerbedarf laut Hauptzähler in der Erfassung der Immobilienzuleitung .