Kann ein Rechtsgeschäft für unter sieben jährige auch schwebend unwirksam sein?
Bis die Eltern einwilligen?
4 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein, die sind nichtig. Ausnahme: Wenn die Eltern das Kind zwar vertreten, aber selbst noch eine Genehmigung, z.B. vom Familiengericht, benötigen, ist es schwebend unwirksam. Dann wurde die Willenserklärung zwar nicht direkt vom Minderjährigen abgegeben, aber durch die Eltern als Vertreter.
Nein, die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig und kann nicht wirksam werden.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Nein, die sind automatisch unwirksam (es sei denn es sind Botengänge)
(es sei denn es sind Botengänge)
Dann liegt schon keine Willenserklärung des u7-Jährigen vor.