Kann ein Rechtsgeschäft für unter sieben jährige auch schwebend unwirksam sein?

4 Antworten

Nein, die sind nichtig. Ausnahme: Wenn die Eltern das Kind zwar vertreten, aber selbst noch eine Genehmigung, z.B. vom Familiengericht, benötigen, ist es schwebend unwirksam. Dann wurde die Willenserklärung zwar nicht direkt vom Minderjährigen abgegeben, aber durch die Eltern als Vertreter.

Nein, die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig und kann nicht wirksam werden.

Nein, die sind automatisch unwirksam (es sei denn es sind Botengänge)

VirageXO  27.01.2020, 12:54
(es sei denn es sind Botengänge)

Dann liegt schon keine Willenserklärung des u7-Jährigen vor.

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