Kann ein LKA-Beamter selbst aussuchen, an welchen Staatsanwalt er die Strafakte/den Fall übergibt?

6 Antworten

Bei Staatsanwaltschaften ist genau festgelegt wer welche Verfahren bekommt, manchmal nach Buchstaben aus dem Namen des Beschuldigten, manchmal nach den (nummerierten) Aktenzeichen. So bleibt die Unabhängigkeit von persönlichen Einflüssen gewahrt.

Ausnahme kann sein wenn gegen eine Person zeitgleich mehrere Verfahren laufen, dass diese (aus arbeitsökonomischen Gründen) beim ersten Aktenzeichen oder bei der schwerwiegendsten Tat zusammengefasst werden.

Ein Polizist sucht da gar nichts aus. Viele vergessen oder verdrängen dass Polizei und Staatsanwaltschaft/Justiz zwei voneinander vollkommen unabhängig organisierte Behörden- Bereiche sind.

Wer bei der Staatsanwaltschaft dafür zuständig ist, richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan und nicht nach Gesichtern.

Die Staatsanwaltschaft führt das Ermittlungsverfahren und die Polizisten sind deren Hilfbeamte. Das gilt auch für Ermittler vom LKA.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Auch ein LKA-Beamter ist an Zuständigkeiten gebunden.

Nein. Der sucht sich gar nix aus.