Kann ein 67 jähriger mit eine 15 jährige zusammen sein?

18 Antworten

Rechtlich gesehen, ja. Ab 14 darf man sich seinen Partner selbst aussuchen, egal welchen Alters. Es muss nur gewährleistet sein, dass man das junge Alter nicht ausnutzt.

Alles andere, wenn keine (sexualisierte) Gewalt, Druck usw. vorliegt, geht Außenstehende nichts an.

Finn3435 
Fragesteller
 01.12.2022, 17:45

Falls das Mädchen 14 Jahre alt ist und der Partner ist 67 und würde das auch gehen?

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CaraThalia  01.12.2022, 17:47
@Finn3435

Liest du die Gesetze? Über 14 (und das ist mit dem Geburtstag) kann derjenige sich seinen Partner, unabhängig dessen Alters, selbst aussuchen.
Es muss eben nur sicher und gewährleistet sein, dass diese ältere Person die jüngere nicht ausnutzt...also nicht die sexuelle Unerfahrenheit, nicht als (sexuelle) Arbeitskraft (siehe Loverboys) usw.
Das ist (glücklicherweise) strafbar.

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Finn3435 
Fragesteller
 01.12.2022, 17:53
@CaraThalia

Ist das auch okay wenn ein 68 jähriger mit eine 14 jährige zusammen ist?

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jmm28  14.04.2023, 19:22
@Finn3435

ja ich denke nur das Alter der jüngeren person macht was aus

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Sehr schwierig, mit 16 wäre es zumindest strafrechtlich legal, die Eltern werden eher wenig begeistert sein .

15 nicht direkt strafbar aber auch nicht legal.

Und das gesellschaftliche ist , dass es unüblich ist

Leider ja, aber ich fände es trotzdem ein absolutes No-Go.

Auf platonischer Ebene theoretisch schon, wobei ich persönlich das moralisch zu tiefst verwerflich finden würde.

Spätestens wenn es zu einem sexuellen Kontakt kommt, ist das aber definitiv ein Fall für den Richter.

Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie [...] sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt [...] und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
CaraThalia  01.12.2022, 17:37

Wer sagt, dass "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" vorliegt?
Oder wird das einfach angenommen, wenn ein Part u18 ist und einer ü21 (oder wie in dem Fall ü60).

Und was ist verwerflich an einer plantonischen Beziehung mit großem Altersunterschied?

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ruhrgur1  01.12.2022, 17:52
@CaraThalia
Wer sagt, dass "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" vorliegt?

Wie ich bereits sagte: Das hätte ein Richter zu entscheiden und nicht einer von uns.

Und was ist verwerflich an einer plantonischen Beziehung mit großem Altersunterschied?

Mit 15 ist man noch nicht erwachsen und kann das Ausmaß der Entscheidung eine Beziehung mit einer so alten Person einzugehen noch nicht abschätzen. Meiner Meinung nach ist die aktuelle Gesetzeslage in der Hinsicht noch viel zu lasch.

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Lmorg  01.12.2022, 17:37

Das ist veraltet. Mittlerweile ist es rechtlich in Ordnung, wenn 14 Jährige etwas sexuelles mit älteren haben und dem sind nach oben hin keine Grenzen gesetzt.

Es muss lediglich sichergestellt sein, dass sexuelle Handlungen auf absolut freiwilliger Basis geschehen und ohne, dass Geld fließt.

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Xubia  01.12.2022, 17:41
@Lmorg

Das ist nicht veraltet, das ist die aktuelle Gesetzeslage :)

(Darin steht aber inhaltlich auch, dass Sex ab 14 legal sein kann)

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Lmorg  01.12.2022, 17:44
@Xubia

Naja, in deinem Auszug geht es um Missbrauch und nicht um freiwillige sexuelle Handlungen zwischen Minderjährigen und deutlich älteren Personen.

Missbrauch ist selbstredend illegal, da ist auch das Alter des Missbrauchten wumpe.

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Xubia  01.12.2022, 17:48
@Lmorg

Ja, aber ich verstehe gerade nicht die Verbindung. Im zitierten Auszug steht, dass man sich strafbar macht, wenn die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Wenn diese aber nicht fehlt, dann ist Sex ab 14 prinzipiell erstmal legal und es wird niemand ausgenutzt. Dann liegt hier demnach auch kein Missbrauch vor.

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Lmorg  01.12.2022, 17:54
@Xubia

Ja genau^^

Du hattest geschrieben:

Spätestens wenn es zu einem sexuellen Kontakt kommt, ist das aber definitiv ein Fall für den Richter.

Und das ist einfach nicht der Fall, sondern nur dann, wenn besagte fehlende Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Zum Beispiel kann das "gutes Zureden" seitens des Älteren sein, also verbale Manipulation, die zum Sex mit einem Minderjährigen führt = strafbar. Ist der Minderjährige betrunken oder steht unter sonstigem Einfluss von beeinträchtigenden Mitteln und ein älterer nutzt das aus = strafbar. Zahlt der ältere Geld für sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen = strafbar. Besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem Minderjährigen und dem Erwachsenen sind sexuelle Handlungen auch per se strafbar.

In diesen Fällen wird der ältere sich immer strafbar machen.

Aber nicht, wenn der Minderjährige aus freien Stücken, während er gänzlich klar ist und weiß, was er tut (und ohne, dass ein Abhängigkeitsverhältnis besteht!) mit dem deutlich älteren sexuelle Handlungen vollzieht^^

Edit: "minderjährig" heißt hier mindestens das 14. Lebensjahr muss erreicht sein. Jeder, der unter 14 Jahre alt ist, gilt als Kind und mit Kindern ist JEDE sexuelle Handlung absolut verboten.

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Xubia  01.12.2022, 17:56
@Lmorg
Du hattest geschrieben:

Hö, du verwechselst mich 😅

Ich stimme dir bei allem zu, das ist so rechtlich festgeschrieben. Aber es ist die aktuelle Version, die ist nicht veraltet.

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KBB0815  01.12.2022, 17:39

das mit dem richter ist bullshit! und was an einer platonischen beziehung verwerflich sein soll ist auch irgendwie unklar. selbst eine sexuelle beziehung ist nicht verwerflich

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RFahren  01.12.2022, 18:32

Das kann man so nicht stehenlassen! Bitte das Gesetz nicht nur LESEN, sondern auch VERSTEHEN! Für eine Verurteilung müssten die Eltern des 14- oder 15-jährigen Mädchens den Älteren anzeigen und dann ein Gutachter feststellen, dass dieser die "Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung" AUSGENUTZT hat. Voraussetzung wäre dafür, dass eine erhebliche Reifeverzögerung vorliegt - also das Mädel beispielsweise nicht weiß, woher die Babys kommen und warum sich das, "was der Onkel da unten macht" so verdammt gut anfühlt... .

Natürlich ist der angenommene Fall schon ein extremer Altersunterschied - aber alleine der Unterschied macht eine Beziehung oder Sex zwischen den Beiden nicht strafbar!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Rein rechtlich wäre/ist dies in DE & A legal (Schutzalter 14), in CH illegal, da hierzulande das Schutzalter bis 16 besteht.

In DE & A könnte es nur unter wenigen Gesichtspunkten strafbar werden/sein, u.A. bei einem bestehenden Abhängigkeitsverhältnis.

Ob solch eine Liebesbeziehung ansonsten sinnvoll/tragbar wäre/ist, muss jeder für sich selbst entscheiden/wissen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung