Darf eine 15 jährige mit einem 27 jährigen zusammen sein?
Mein Freund ist 27 und ich 15 wie sieht es da mit Jugendamt aus?
6 Antworten
In Deutschland, wo das Alter der sexuellen Mündigkeit bei 14 Jahren liegt, ist eine Beziehung zwischen einer 15-Jährigen und einem 27-Jährigen rechtlich möglich, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es gibt jedoch wichtige rechtliche und soziale Aspekte zu beachten:
1. Sexualstrafrecht (§ 182 StGB):
Wenn eine 15-Jährige mit einem 27-Jährigen eine Beziehung hat, darf der Ältere keine "Ausnutzung einer fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" vornehmen. Das bedeutet, dass er nicht die Unerfahrenheit, Abhängigkeit oder eine andere Form der Schwäche der Jüngeren ausnutzen darf. Andernfalls könnte dies strafbar sein.
2. Schutz vor Missbrauch:
Selbst wenn eine Beziehung rechtlich erlaubt ist, könnten Eltern oder andere Autoritäten einschreiten, wenn sie das Gefühl haben, dass die Beziehung nicht im besten Interesse des jüngeren Partners ist.
3. Gesellschaftliche Wahrnehmung:
Eine Beziehung mit einem großen Altersunterschied, insbesondere wenn eine der Personen minderjährig ist, kann gesellschaftlich kritisch gesehen werden. Solche Beziehungen stehen oft unter besonderer Beobachtung, da das Machtungleichgewicht problematisch sein kann.
ist eine Beziehung zwischen einer 15-Jährigen und einem 27-Jährigen rechtlich möglich, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
"solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind" kann man streichen.
Es gibt jedoch wichtige rechtliche und soziale Aspekte zu beachten:
Nein und nein.
Wenn eine 15-Jährige mit einem 27-Jährigen eine Beziehung hat, darf der Ältere keine "Ausnutzung einer fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" vornehmen.
I.d.R. fehlt die Fähigkeit über 14 nicht.
Selbst wenn eine Beziehung rechtlich erlaubt ist, könnten Eltern oder andere Autoritäten einschreiten, wenn sie das Gefühl haben, dass die Beziehung nicht im besten Interesse des jüngeren Partners ist.
Falsch. Die Hürden liegen wesentlich höher, und haben vor allem nichts mit dem Alter zu tun ... oder mit "Gefühlen" der Eltern..
Eine Beziehung mit einem großen Altersunterschied, insbesondere wenn eine der Personen minderjährig ist, kann gesellschaftlich kritisch gesehen werden.
Oder auch nicht. Aber wen eventuelle Gaffer nicht stören, dem gehen sie halt am Arsch vorbei. ^^
also natürlich ChatGPT.
Gut zu wissen und danke für die Teilhabe an dieser Erfahrung!
Ich hatte schon vermutet, dass dabei viel Mist rauskommt. ^^
Andererseits: Gemessen an vielen User-Antworten ein Gewinn ... ^^
I.d.R. fehlt die Fähigkeit über 14 nicht.
Ich kann zwar keine Tabelle einblenden aber tatsächlich gilt es als Regel denn sobald die andere Person in der Beziehung über 22 darf man zwar gesetzlich eine Beziehung führen aber es ist jedoch nur erlaubt, wenn der Ältere der beiden die "fehlende sexuelle Selbstbestimmung" der jüngeren Person nicht ausnutzt gilt für, das Alter 14-15 Jahre. :)
Ich hab mich mit dem Thema sehr lange schon beschäftigt in der Oberstufe, deshalb habe ich die KI- Generierte Antwort auch genommen.
aber tatsächlich gilt es als Regel
Natürlich. Schließlich gibt es ja ein entsprechendes Gesetz (§ 182 Abs. 3 StGB).
Aber die allermeisten, dich eingeschlossen, haben das Gesetz nicht wirklich verstanden. Und das erwarte ich von ChatGPT auch nicht, denn die KI "lernt" ja aus öffentlichen Quellen, mithin von dem, was Leute geschrieben haben, dies es i.d.R. nicht verstanden haben. %-)
So schließt sich der Teufelskreis der dummen KI.
denn sobald die andere Person in der Beziehung über 22
Über 21.
darf man zwar gesetzlich eine Beziehung führen aber es ist jedoch nur erlaubt, wenn der Ältere der beiden die "fehlende sexuelle Selbstbestimmung" der jüngeren Person nicht ausnutzt gilt für, das Alter 14-15 Jahre. :)
- Nein, das gilt für alle U16.
- Ich wiederhole mich: Mit 14 hat man üblicherweise die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung, womit sich der Rest bereits erledigt hat. Genauer gesagt hat man zumindest grundsätzlich heutzutage diese Fähigkeit durchaus bereits mit 12. Wir reden hier also von absoluten Ausnahmen.
- Liegt also eine solche Ausnahme vor, darf das Fehlen "nur" nicht "ausgenutzt" werden. Das meint insbes. Verführung zu einmaligem Spontansex. Eine Beziehung hingegen, und darum geht es in der Frage, ist genau KEINE "Ausnutzung".
Ich hab mich mit dem Thema sehr lange schon beschäftigt in der Oberstufe
Überoptimistisch, würde ich sagen. ;-)
deshalb habe ich- die KI- Generierte Antwort auch genommen.
Wie gesagt: Die KI ist so schlecht wie erwartet.
Und das habe ich erwartet, weil ich mich nicht nur mit Recht, sondern auch mit KI auskenne (und zudem bereits weiß, was KI im Recht bislang schon angerichtet hat ^^).
Über 21.
Ich gestehe ich hab mich um eine Zahl vertippt. Kann jeden mal passieren.
Nein, das gilt für alle U16
Ach, Nein Schlaumeier. Ich hab 14-15 geschrieben, weil der Fragesteller erst 15 ist somit habe ich nur die relevanten Informationen rausgesucht, die sie benötigt.
Eine Beziehung hingegen, und darum geht es in der Frage, ist genau KEINE "Ausnutzung".
Glaube mir wie viele eine Beziehung mit minderjährige führen, weil sie die sexuell Ausnutzen. Ich kann nicht sagen ob es hier der Fall ist aber dennoch ist es wichtig es zu bedenken.
ICH habe jedenfalls in meinem ganzen Leben z.B. noch keine Freundin bezahlt, damit sie mir mir Sex hat. Das wollten die, man höre und staune, stets von sich aus und ohne Bezahlung.
Und nur weil du noch keine Freundin bezahlt hattest heißt es noch lange nicht dass es andere schon gemacht haben. Ich glaube kaum dass sie die Fragestellung über die Handelt.
Ich hab 14-15 geschrieben, weil
... das ein beliebter Fehler ist, denn Du (bzw. die KI) einfach wiederholt hast.
der Fragesteller erst 15 ist somit habe ich nur die relevanten Informationen rausgesucht, die sie benötigt.
Das wäre also ... "15". :)
Glaube mir
Oh, DAS werde ICH ganz bestimmt NICHT tun! 8-) Aus Gründen.
Also grundsätzlich nicht, und DIR als vermeintlich juristisch professioneller (Ex-)Oberstufenschülerin schon mal gleich gar nicht. ^^
Nenn mich erfahren und misstrauisch! :)
wie viele eine Beziehung mit minderjährige führen, weil sie die sexuell Ausnutzen.
Also auf gut Deutsch: "Mimimimi, mimimimi!!1!"
Nochmal zum Mitschreiben: Eine Beziehung begründet keine Ausnutzung, sondern das Gegenteil davon.
Das magst Du menschlich qua überwältigender persönlicher Erfahrung natürlich berechtigterweise anders empfinden, aber hier geht es einzig um den juristischen Aspekt.
Und, da scheint es mir grundlegend zu hapern: Ein (juristischer) Terminus hat (im jeweiligen Fachgebiet) mitunter eine spezifische Bedeutung, die mehr oder weniger gravierend von der mehr oder weniger definierten Bedeutung in der Alltags-/Umgangssprache abweicht.
Gratulation! Du hast gerade entdeckt7solltest gerade entdeckt haben, warum das Lesen und das Verstehen eines Fachtextes (hier: Gesetzestext) sich für einen Laien als grundsätzlich als "nicht trivial" erweisen kann (nicht muss).
Der § 182 Abs. 3 StGB ist dafür ein "wunderschönes" und entsprechend durchaus auch kritisiertes Beispiel.
Ich kann nicht sagen ob es hier der Fall ist aber dennoch ist es wichtig es zu bedenken.
Ja, was täten wir Deutschen (oder zumindest manche davon) bloß, wenn jemand einfach mal auf seinem Herz, seinem Bauchgefühl oder auch nur einer spontanen Laune folgt und das Leben, oh Schreck!1!!, "genießt"? ^^
Da MUSS es doch irgendwo, irgendwas geben, was man vorher unbedingt auch noch ausgiebig zu "bedenken" hat. Dann ist man hinterher bei der allfälligen "Aufarbeitung", warum es natürlich ohnehin NIE hätte funktionieren können(!!1!), auf jeden Fall schon mal im Vorteil. ^^
Und nur weil du noch keine Freundin bezahlt hattest heißt es noch lange nicht dass es andere schon gemacht haben.
Ich befürchte, werte (Ex-)Obenstufenschülerin, dass sowohl meine persönliche wie auch juristische Erfahrung hinreichend ist, um das ganz gut zu beurteilen, bzw. vor allem, dass man es spätestens dann sein lassen kann, wenn es verboten IST.
Da bricht sich niemand einen Zacken aus der Krone, und der Sex selbst bleibt nach wie vor erlaubt, wenn gewollt. :-)
Ich glaube kaum dass sie die Fragestellung über die Handelt.
Und ich glaube, dass die Fragestellung davon handelt, ob eine 15-Jährige mit einem 27-Jährigen zusammen sein darf.
GANZ einfach Antwort: Erstens, ja darf sie ohnehin. Zweitens, er darf auch. Und drittens, ist es beider Recht, darüber selbst zu entscheiden.
Dass die 15-Jährige ausnahmsweise nicht über die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung verfügt, entnehme ich der Frage NICHT. Um nicht zu sagen ist die Frage an sich bereits ein SEHR deutlicher Hinweis, dass die FS weiß, worum es geht.
Ich lese auch nicht von Prostitution oder dergleichen oder anderem.
WAS ich lesen konnte, ist, dass DU u.a. den § 182 Abs. 3 StGB nicht wirklich verstanden hattest. Ich hoffe, ich konnte dazu beitragen, dies zu ändern, und wenn nicht: CU next time! 8-)
Und ich glaube, dass die Fragestellung davon handelt, ob eine 15-Jährige mit einem 27-Jährigen zusammen sein darf.
Ich gehe nur noch darauf ein, weil ich kein bock habe mir noch mal ein Roman durchzulesen. Ich glaube Du hast was missverstanden ich beziehe mich lediglich nur auf ihr Alter, deshalb habe ich auch 14-15 geschrieben und nicht U16. Ich weiß dass beide auch das Recht dazu haben ich habe auch nicht gesagt dass es verboten wäre, sie soll einfach nur aufpassen dass sie nicht ausgenutzt wird, ich denke nicht dass du oder ich den Mann kennen deshalb Wissen wir beide nicht aus welcher Intuition er handelt.
Schönes Wochenende noch :)
ich beziehe mich lediglich nur auf ihr Alter, deshalb habe ich auch 14-15 geschrieben und nicht U16.
Ihr Alter ist "15". Nicht "14-15".
Wow du kannst es echt nicht sein lassen hast du nichts besseres zu tun am Wochenende? 😮
Ach, im Alter hat man gemeinhin deutlich mehr Zeit, als in jungen Jahren.
Die Frage gebe ich also einfach mal zurück ... :)
Ich Antworte nur wenn ich auf Toilette bin ganz einfach trotzdem führe ich mein Leben fort. Ich war gestern spazieren, hab Fitness gemacht war einkaufen und hab gelernt. Trotzdem habe ich nur eine Bildschirmzeit von 2 Stunden pro Tag, aber wenn du mehr Zeit hast warum machst du dann nicht etwas produktiveres als mit jüngeren zu schreiben. :)
Jüngeren die Feinheiten des deutschen Rechts nahezubringen, IST "produktiv". :)
Zumal wenn sie danach fragen. 8-)
Und auch, wenn sie irgendetwas komisches antworten, in dem, ähm, "interessanten" aber vollkommen irrigen Glauben, KI wäre in Rechtsfragen hilfreich. ^^
Wenn sich einem das nicht direkt erschließt, sollte man diese Info einfach mal sacken lassen - z.B. auf einem Spaziergang. ;-)
Was sollte das Jugendamt damit zu tun haben?
Deine Eltern könnten dem Ganzen einen Riegel vorschieben, solange du keine 18 bist und sie annehmen müssen, dass der junge Mann dir absolut nicht gut tut. Denn sie sind immer noch deine Sorgeberechtigten!
Ansonsten interessiert es Niemanden mit wem du zusammen bist. Nur darfst du dir auch sicher sein, dass nicht Jeder bei dem Altersunterschied jubiliert und natürlich hinterfragt, was er mit dir will.
Und solange er nicht gegen § 182 StGB verstößt, interessiert es auch den Staatsanwalt nicht!
Verwundern würde es allerdings, wenn die Beziehung Bestand hätte. Aber wer weiß das schon.
Deine Eltern könnten dem Ganzen einen Riegel vorschieben, solange du keine 18 bist und sie annehmen müssen, dass der junge Mann dir absolut nicht gut tut. Denn sie sind immer noch deine Sorgeberechtigten!
eine reine Annahme alleine reicht dazu nicht aus, dazu müssen klare stichhaltige Beweise vorliegen. Anderen Falls, also ohne die Beweise, könnte der FS den Umgang sogar einklagen. Ist in 1684 bgb geregelt.
Rechtlich gesehen ist das kein Problem, sofern ihr Beide das wollt und er dich nicht ausnutzt.
Aber mal ehrlich. Bei so einem großen Altersunterschied könnt ihr beiden nicht auf Augenhöhe agieren. Ihr seit geistig viel zu weit auseinander.
Von daher solltest du wirklich aufpassen, dass er nicht nur deine Unerfahrenheit und Jugend ausnutzt.
Darf eine 15 jährige mit einem 27 jährigen zusammen sein?
Klar.
(Vermeidbare) Ausnahmen bestätigen die Regel.
wie sieht es da mit Jugendamt aus?
Es ist grundsätzlich dein Recht, und das Jugendamt hilft dir ggf., dieses Recht gegen deine Eltern durchzusetzen, sollten die damit ein Problem haben.
Warum das so ist, und wann es ausnahmsweise anders ist, kannst Du - an einem realen Beispiel erklärt - hier nachlesen: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007
Jugendamt brauchte nicht zu fragen, Aber Mama und Papa
ChatGPT