Kann der Verkäufer die mündlichen "Abmachungen" zurücknehmen?
Hallo
ich habe mir vor zwei Wochen einen Mercedes angeschaut (Junge Sterne), wobei AMG Sommerräder drauf waren. Es hieß, dass die Winterreifen nicht da seinen, wir diese aber so mitbekommen.
Nun, wo ich kurz davor bin, das Auto zu bezahlen und anzumelden, schreibt mir der Verkäufer, dass sein Verkaufsleiter "Wind davon bekommen hat, erst 1200€ wollte und nun 800€ will".
Im Kaufvertrag stand davon nichts, auf der Internetseite unter "Extras" schon.
Danke vorab für das Antworten.
4 Antworten
Theoretisch nicht, da auch mündliche Abmachungen als Verträge gelten. In der Praxis ist es jedoch so, dass das was im schriftlichen Vertrag steht gilt. Das ist auch nachweißbar
Mündlche Verträge sind rechtskräfitg.
Aber wenn ihr darüber nur zu zweit gesprochen habt, ist ein Beweis ausgeschlossen, ausser der Verkäufer gibt zu, dass abgemacht war die Winterräder mitzugeben.
Wenn die Zusage Teil der Kaufvertrags war und du es beweisen kannst….
Wenn es beweisbar ist, gilt es. Ich würde im per Mail mitteilen, dass es eindeutig mit WR vereinbart war. Wenn er das intern nicht abspricht ist und könne das nicht dein Problem sein. Du würdest erwarten die selbstverständlich mitzubekommen wie vereinbart.
Andernfalls würde ich mir einen Termin bei der Leitung des Hauses holen und da Stunk machen.
Wenn du die Räder nicht wie abgesprochen bekommst, würde ich den ganzen Wagen aus Prinzip nicht nehmen.