Kann der Verkäufer die mündlichen "Abmachungen" zurücknehmen?

4 Antworten

Theoretisch nicht, da auch mündliche Abmachungen als Verträge gelten. In der Praxis ist es jedoch so, dass das was im schriftlichen Vertrag steht gilt. Das ist auch nachweißbar

RS7765 
Fragesteller
 21.09.2023, 17:13

Ich war zusammen mit meinem Bruder da

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Mündlche Verträge sind rechtskräfitg.

Aber wenn ihr darüber nur zu zweit gesprochen habt, ist ein Beweis ausgeschlossen, ausser der Verkäufer gibt zu, dass abgemacht war die Winterräder mitzugeben.

Wenn die Zusage Teil der Kaufvertrags war und du es beweisen kannst….

RS7765 
Fragesteller
 21.09.2023, 17:13

Mein Bruder war dabei

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Wenn es beweisbar ist, gilt es. Ich würde im per Mail mitteilen, dass es eindeutig mit WR vereinbart war. Wenn er das intern nicht abspricht ist und könne das nicht dein Problem sein. Du würdest erwarten die selbstverständlich mitzubekommen wie vereinbart.
Andernfalls würde ich mir einen Termin bei der Leitung des Hauses holen und da Stunk machen.

Wenn du die Räder nicht wie abgesprochen bekommst, würde ich den ganzen Wagen aus Prinzip nicht nehmen.