kann der arbeitgeber (in diesem fall die stadt) herausfinden ob man laufende verfahren hat? ich hab sorge das ich nicht angenommen werde?

2 Antworten

ja musst du, wenn nicht ist es ein fristloser Kündigungsgrund und klar kann der das herausfinden. spätestens wenn ein verfahren vor dem Gericht eröffnet wird sind die Angeklagten bekannt.

Die all­ge­mei­ne Fra­ge an ei­nen Stel­len­be­wer­ber, ob ge­gen ihn in den ver­gan­ge­nen Jah­ren Er­mitt­lungs­ver­fah­ren der Staats­an­walt­schaft ge­führt wur­den oder aktuell geführt werden, ist un­zu­läs­sig: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 15.11.2012, 6 AZR 339/11

Der ArbG darf nur nach einschlägigen Vorstrafen fragen (z. B. Vermögensdelikte bei einer Kassiererin; Straßenverkehrsdelikte bei Kraftfahreren etc.).

Zudem: ein laufendes Verharen bedeutet ja nicht, daß man schuldig ist.

Deshalb brauchst Du die Frage auch nicht wahrheitsgemäß beantworten.

DerSchopenhauer  06.03.2020, 08:54

Herausfinden kann er das auf legalem Weg auch nicht...

Die oben genannten Informationen beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse - wenn Du Beamtenanwärter (wegen "Stadt") wärst, sieht das anders aus - hier gelten andere, strengere, Regelungen.

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thedon1923 
Fragesteller
 07.03.2020, 06:18
@DerSchopenhauer

nene beamter werd ich ja nicht nur weil ich bei der stadt arbeite ich danke euch wegen der antwort so muss ich kein risiko eingehen :)

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