kann der arbeitgeber (in diesem fall die stadt) herausfinden ob man laufende verfahren hat? ich hab sorge das ich nicht angenommen werde?
ich werde in meinem ausbildungsvertrag gefragt ob ein verfahren gegen mich läuft, und was der grund für die ermittlung ist.
muss ich dieser frage wahrheitsgemäß antworten oder nicht?
und kann der arbeitgeber herausfinden ob ich ein laufendes verfahren habe ?
kann ich wegen einem laufenden verfahren noch abgelehnt werden obwohl ich die verträge unterschrieben habe und abgeschickt habe ?
Ich weiß nicht ob ich die frage wahrheitsgemäß beantworten soll oder lieber lügen soll weil ich denke ich gehe in beiden fällen ein risiko ein die ausbildung zu verlieren.
2 Antworten
ja musst du, wenn nicht ist es ein fristloser Kündigungsgrund und klar kann der das herausfinden. spätestens wenn ein verfahren vor dem Gericht eröffnet wird sind die Angeklagten bekannt.
Die allgemeine Frage an einen Stellenbewerber, ob gegen ihn in den vergangenen Jahren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft geführt wurden oder aktuell geführt werden, ist unzulässig: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.11.2012, 6 AZR 339/11
Der ArbG darf nur nach einschlägigen Vorstrafen fragen (z. B. Vermögensdelikte bei einer Kassiererin; Straßenverkehrsdelikte bei Kraftfahreren etc.).
Zudem: ein laufendes Verharen bedeutet ja nicht, daß man schuldig ist.
Deshalb brauchst Du die Frage auch nicht wahrheitsgemäß beantworten.
nene beamter werd ich ja nicht nur weil ich bei der stadt arbeite ich danke euch wegen der antwort so muss ich kein risiko eingehen :)
Herausfinden kann er das auf legalem Weg auch nicht...
Die oben genannten Informationen beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse - wenn Du Beamtenanwärter (wegen "Stadt") wärst, sieht das anders aus - hier gelten andere, strengere, Regelungen.