Kann das Jugendamt....Das Kind wegnehmen

12 Antworten

Hallo budelbutter,

Mütter, vor allem Alleinerziehende, stehen beim Jugendamt gerne schon alleine deshalb unter Generallverdacht und wenn sie dann noch irgendwie aus der Reihe oder der Form fallen, die das Jugendamt oder deren Mitarbeiter für den einzig richtigen Weg halten, fangen die Probleme an.

Da musst Du nicht mal Gothic für sein.

Etwas, das "nicht normal" ist macht dem Jugendamt Angst und die regieren mit Druck und Gewalt. Auch wenn das für Aussenstehende noch Hilfe aussieht.

Sie dürfen Dir das Kind jedoch nicht einfach so wegnehmen. Auf Kontrolle kannst Du Dich aber, leider, schon mal einstellen. Kann auch sein, dass jemand zu Euch in die Wohnung kommt.

Viel Glück und durchhalten.

Nein dürfen sie nicht, was nicht heißt das sie es nicht machen, da oft der satanistische mit ins Spiel gebracht wird. Auch den dürften Personen eig als Glauben haben, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist.

Nein, das ist noch kein Grund. Warum auch? Diese Mütter können genauso liebevoll und fürsorglich sein wie jede andere auch.

Vernachlässigung lässt sich nicht an einer bestimmten Szene festmachen.

Alle Kinder welche in der Gothic Szene aufwachsen unterliegen aufgrund besonderer Vorkommnisse besonderer Überwachung.

Näheres dazu dürfte/würde GF nicht zulassen.

Die etwas ältere Art der Kleidung der Eltern ist dabei völlig unwesentlich.

KaeteK  14.02.2014, 13:42

Alle Kinder welche in der Gothic Szene aufwachsen unterliegen aufgrund besonderer Vorkommnisse besonderer Überwachung.

Kannst du deine Aussage belegen?

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Der Kleidungsstil der Mutter und ihr Kontakt zu einer bestimmten Szene ist kein Grund dafür, ihr das Sorgerecht für ihr Kind zu entziehen. Es kommt vielmehr nur darauf an, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Wenn die Mutter das Kind ausreichend versorgt und weder körperlich noch seelisch misshandelt, gibt es für das Jugendamt keinen Grund einzuschreiten. Kontrollen finden auch nur dann statt, wenn das Jugendamt auf die Familie aufmerksam gemacht wird, wenn es also einen Hinweisgeber gibt.

Wenn die Mutter einfach nur in ihrer Kluft mit dem Kind im Kinderwagen durch die Straßen spaziert, wird nicht ein Jugendamtsmitarbeiter oder Polizist ihre Personalien verlangen und einen Hausbesuch veranlassen.