Kalender als Bücher- oder Warensendung verschicken?Wer haftet bei Falschberatung in Postfiliale?
Ich möchte einen Bildkalender versenden (30x30x0,5cm/300g):
Als Büchersendung versenden soll wohl nicht möglich sein, da der Kalender am Kopf geheftet ist und nicht ander Seite (laut Internet). Dann eben als Warensendung. Die Postfiliale meint aber, Büchersendung wär ok.
Was stimmt denn nun? Und wer haftet, wenn mich die Filiale falsch beraten hat?
Danke!
2 Antworten
wenn du die aussage der postfiliale schriftlich hast,sie.
von Heftung steht beim Versand von Büchersendungen nichts drin. Die Maße sind gerade noch innerhalb der Grenzen und deshalb kannst Du den Kalender auch problemlos als Büchersendung verschicken, siehe auch www.deutschepost.de/preise unter Büchersendung.
Ja genau das meinte ich: überall steht etwas dazu, meist aber ungenau bzw. unvollständig, ohne Datum oder veraltet.
zur Kopfheftung: http://www.deutschepost.de/de/b/buechersendung_national/buechersendung_-_handhabung/faq_buechersendung.html
*"Kalender und Jahrbücher, die nur ein Kalendarium enthalten, sind nicht zugelassen. Kalender sind allerdings als Büchersendung zugelassen, wenn Textteile (redaktionelle Teile, nicht nur Bildunterschriften o.ä.) enthalten sind und der Kalender nach dem äußeren Erscheinungsbild als Buch anzusehen ist. Sie müssen in jedem Fall eine seitliche Heftung aufweisen, Kalender mit Kopfheftung sind also z.B. nicht zugelassen. "*