Brauche ich die Zustimmung von meinem Exmann?


06.05.2023, 18:34

Hallo ihr lieben,

kurze Frage:

Mein Exmann hat gerade gemeint das ich seine Zustimmung brauche wenn ich unseren gemeinsamen Sohn zu einem Jugendtherapeuten schicke. Er ist 5 und braucht dringend Hilfe, da er wirklich psychische Anzeichen aufweißt. Bestätigen mir auch seine Erzieherinnen. Und wenn, das er dabei sein möchte. Kann oder darf er das von mir verlangen? Er holt ihn nicht ein ganzes Wochenende, zahlt keinen Unterhalt etc. Ich hätte nämlich evtl im Juni einen Platz und wenn es wegen meinem Exmann scheitert, dann weiß ich auch nicht weiter. Könnt ihr mir weiter helfen? Oder ähnliche

4 Antworten

Sind Vater und Mutter geschieden oder leben getrennt und haben gemeinsam das Sorgerecht, gilt: „Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind“, müssen beide Elternteile einvernehmlich treffen. Eine Psychotherapie gehört dazu. Ist eine Psychotherapie notwendig und ein Elternteil stimmt nicht zu, muss das Familiengericht entscheiden.

https://psychotherapie-eva-wilke.de/psychotherapie-ohne-zustimmung-der-eltern-moeglich

Ihr habt nicht die gemeinsame Sorge? Dann brauchst du seine Zustimmung nicht.

Und er will dabei sein? Wohl auch eher nicht zielführend! Und ob es was bringt, wenn die Eltern daneben hocken, sollte am Ende dann wohl auch der Therapeut entscheiden. Frage ihn, ob ihm das Wohl seines Kindes nun am Herzen liegt oder eher nicht...

Ob er sein Umgangsrecht nun wirklich wahr nimmt oder Unterhalt zahlt, spielt keine Rolle, wenn er die gemeinsame Sorge hat. Aber gerade wenn er den Umgang eher nicht ernst nimmt, hast du auch gute Chancen beim Gericht eine Entscheidung herbei zu führen, die es dir ermöglicht das Kind ohne seine Zustimmung zum Therapeuten zu geben. Kläre das am Besten mit einem Anwalt.

Wenn ihr die gemeinsame elterliche Sorge habt, dann brauchst du für "Angelegenheiten erheblicher Bedeutung" seine Unterschrift.

Er kann nicht verlangen, bei der Therapie dabei zu sein. Das entscheidet der Therapeut bzw das Kind.

Du kannst vor dem Familiengericht seine Unterschrift ersetzen lassen, wenn er nicht mitwirkt. Da das Kind bei dir lebt und die Erzieherinnen die Therapie empfehlen, hast du eine nahezu 100%-ige Erfolgswahrscheinlichkeit.

cici1990 
Fragesteller
 06.05.2023, 23:49

Danke danke danke. Das tut ehrlich gesagt so gut das zu lesen. Hast mir Mut gemacht. Klingt auch sehr logisch 🙏❤️

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Was sagt denn der Kinderarzt bei den Vorsorgeuntersuchungen ?

Hält er ihn auch für verhaltensauffällig ?

Es gibt ja auch sowas wie Heil-Erzieher und Frühförderung.

Ich würde erstmal mit dem Kinderarzt sprechen.

bei gemeinsamen sorgerecht brauchst du selbstverständlich seine zustimmung und er hat auch das recht dabei zu sein.