Jobcenter macht ständig Hausbesuche?
Hallöchen,
eine Frage an euch, ich war gestern zu Besuch bei einer guten Freundin, plötzlich stand das Jobcenter vor der Tür.
Meine Freundin sagte zu denen, dass sie jetzt keine Zeit hätte, da ich gerade zu Besuch sei, ich hörte nur wie die Herrschaften zu ihr sagten, dass ihnen das egal ist. Nach paar Minuten diskutieren, wurde es sich mit den Worten ›sie werden schon sehen, was sie davon haben, wenn sie kein Geld mehr erhalten‹ verabschiedet.
Sie erzählte mir das der 4 unangemeldete Besuch in einem Monat gewesen sei und das geht schon laut ihren Aussagen schon knapp ein halbes Jahr so. Alle 4 male wurden sie auch hereingelassen, es wurde sich alles angeschaut und wie sie sagte herumgeschnüffelt, der Grund, Verdacht auf Bedarfsgemeinschaft, obwohl schon jemand da war der eine Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen hat.
So wie sie mir das alles erzählt hat ist das in meiner Sicht pure Schikane, sie meinte sie suchen regelrecht nach etwas was nicht da ist. Sie wohnt in einer Wohnung mit ihrem Ex-Freund zusammen, natürlich alles getrennt.
Ist das alles so rechtens?
Was ist eure Meinung?
Ich habe ihr den Rat gegeben das den Jobcenter, zu melden oder sich zu beschweren aber das möchte sie nicht da sie Angst hat das sie dann gar kein Geld mehr bekommt.
6 Antworten
Krass. Ich bin einer der wenigen, der bisher immer gute Erfahrungen mit Jobcenter und co gemacht hat. In verschiedenen Bundesländern.
Ich würde an ihrer Stelle mal zu ner Beratungsstelle wie dem Arbeitslosenzentrum gehen. Die helfen einen da ehrenamtlch weiter.
Ist das alles so rechtens?
Nein, ist es nicht. Zudem ist ein Hausbesuch kein geeignetes Mittel eine Bedarfsgemeinschaft zu belegen. Das Recht zu einem Hausbesuch besteht, wenn Personen länger als ein Jahr zusammen wohnen. Dann nämlich, wird eine Bedarfgemeinschaft vermutet. Die Vermutung ist zu widerlegen. Wenn deine Freundin das bereits getan hat, verletzt der weitere Hausbesuch unter Androhung einer Leistungskürzung Artikel 13 GG
(1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
D.h., der Gute begeht eine Nötigung wenn er unter Androhung einer Leistungskürzung Zutritt zur Wohnung erpresst und ferner einen Hausfriedensbruch, wenn er trotz Aufforderung die Wohnung zu verlassen, nicht geht. Du kannst in dem Fall die Polizei rufen.
Ich möchte vermuten, dass die Person auf eigene Regie mehrfach die Wohnung besucht. Denn, wenn das Jobcenter bereits die Vermutung widerlegt bekam, gibt es keinen Ermittlungsgrund.
Ja. Wie Du sagst. Wenn die Jobcentermitarbeiter es schriftlich geklärt , also widerlegt bekommen haben, dann darf der Aussendienst nicht einfach immer wieder vorbeikommen und Artikel 13 GG missachten. Ich gehe bei deiner Schilderung davon aus, dass der Aussendienstler keinen weiteren Grund hat.
Ich verstehe ihn so, dass er einfach aus einem falschen Eifer heraus unbedingt "recht" haben will. Solls ja geben, sowas.
Ich würde ihn bei erneutem Vorsprechen daraufhinweisen, dass sein Besuch gefilmt wird. Wenn er damit einverstanden , kann er gerne Besuchstechnisch hereinkommen. Wenn er nicht gefilmt werden möchte, muß er leider draußen bleiben. Gefällt ihm nichts davon, würde ich die Polizei hinzuziehen.
Zur Not ist es das Beste den Ratschlag eines Fachanwalts zu hören.
Es gibt Beratungsscheine .... Bei Bedarf, einfach unkompliziert erkundigen.
Sie bezieht ja anscheinend Leistungen vom JobCenter ... natürlich dürfen die Sie überprüfen und Hausbesuche machen. Das ist ja Teil der Arbeit vom JobCenter.
Sie wohnt in einer Wohnung mit ihrem Ex-Freund zusammen, natürlich alles getrennt.
Das läßt das Verhalten des Jobcenters verständlich erscheinen.
Ist das alles so rechtens?
Wie definierst Du "rechtens"?
Natürlich will und muß das Jobcenter sich davon überzeugen, daß keine Bedarfsgemeinschaft mehr besteht.
Ob dazu 4 Besuche notwendig sind, ist für mich fraglich.
da sie Angst hat
Die muß sie sich abgewöhnen, wenn sie zu ihrem Ziel gelangen will. Angst blockiert den eigenen Erfolg.
gar kein Geld mehr bekommt
Es kann zu einem temporären Leistungsentzug kommen. Dieser läßt sich jedoch klären.
Die Freundin sollte sich vielleicht rechtliche Unterstützung vor Ort holen. Z.B. durch eine Arbeitsloseninitiative oder durch einen Fachanwalt für Sozialrecht:
Das passiert vor allem dann, wenn jemand seinen PFLICHTEN nicht nachkommt und Termine schwänzt.
Danke, erstmal für die Antwort. Also gibt es fürs Jobcenter keinen triftigen Grund bei ihr ein Hausbesuch mehr zu machen, wenn es schriftlich schon geklärt ist das es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft handelt ?