Jemanden wegen Beleidigung schlagen?

6 Antworten

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Eine Beleidigung ist nicht notwehrfähig.Wenn man eine Körperverletzung spontan auf eine sehr schwere Beleidigung begeht,kann dies im Prozeß zur Einstellung oder Strafminderung führen,da es entschuldbar sein kann.Dies kommt auf jeden Einzelfall und eine genaue Bewertung an.Einer andauernden Beleidigung entzieht man sich,in dem man sich entfernt.Die Beleidigung ist ein Antragsdelikt.Wenn Du glaubst,es macht Sinn könntest Du eine Anzeige machen.Ich empfehle das nicht,da Du noch einige Male mit der Angelegenheit konfrontiert wirst,und selbst nichts davon hast,wenn jemand mit der Polizei zu tun hat,oder ein paar Euro zahlen muß.Liebe Grüße.

Selbstjustiz ist auch in der Schweiz verboten. Du würdest dich einer Körperverletzung schuldig machen und würdest bestraft werden. Zuzuschlagen ist das dümmste, was du machen kannst.

Gewalt ist nie eine Lösung und führt meistens nur zur Eskalation, die unter allen Umständen vermieden werden muß. Nur Hirnlose schlagen zu. Ignoriere das beleidigende Dummeschwätz. Oder wähle den Weg zur Polizei und zeige ihn an. Diese beiden Alternativen hast du.

Nein, Körperverletzung ist nicht legal, nur weil man sich nicht mit Worten wehren kann... 

Körperliche Gewalt ist niemals legal. Auch nicht in der Schweiz.

Bei Anzeige erfolgt eine Anklage wegen Körperverletzung.

Ein Gericht entscheidet auch in der Schweiz auf Körperverletzung mit Wiedergenugtuungskosten bis 10000 Franken plus Gerichtskosten plus Eintrag ins Strafregister