Ist die Aussage „Ansonsten gehe ich zur Polizei “ eine Drohung?

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen

Nein eine ganz normale Ansage 79%
Ja ist eine strafrechtliche Drohung 21%

6 Antworten

Nein eine ganz normale Ansage

Nein. Das ist ja kein Verbrechen. Strafbar ist das nur nach dem StGB wenn es mittels eines Verbrechens geschieht. Also wenn Du etwa drohst sie zu schlagen oder was, aber das Recht zur eine Aneige hat jeder.

StGB § 241: Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft

Jemanden durch Drohungen zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen, könnte den Tatbestand der Nötigung erfüllen.

Allerdings ist eine Drohung mit einem gesetzlich zulässigen Mittel erlaubt, also keine Nötigung.

Die Drohung an sich wäre nur strafbewehrt, wenn mit einem Verbrechen bedroht wird. Auch das liegt nicht vor.

Fazit: die Drohung, die Polizei zu rufen, ist also - nix. Wenn der "Bedrohte" dennoch mit einer Anzeige droht - nicht beachten. Soll er doch anzeigen.

Nein eine ganz normale Ansage

Nein ist keine Drohung.

Eine solche wäre z.B jemand was anzutun .

Und denn damit unter Druck setzen , dass man es tut , wie ich " breche Dir alle Knochen , wenn Du nicht ..."

Nein eine ganz normale Ansage

Ganz normal das ist eben dass Internet...

Nein eine ganz normale Ansage

Das war einfach eine klare Ansage von Dir.

Dafür kann sie Dich natürlich nicht anzeigen.

Du sie für Beleidigungen etc aber schon, das scheint der dümmlichen Schnalle in ihrer großkotzigen Art nicht klar zu sein.

Die braucht wohl mal ganz klar einen Schuß vor den Bug, um zu merken, dass sie sich so nicht verhalten kann/soll/darf.