JAVi Festvertrag NUR wenn anderer Azubi auch einen bekommt?
Und zwar bin ich (einzige) JAV Vorsitzende ohne jeglichen Ersatzmitgliedern
Im Paragraph 78 a BetrVG geht es um Übernahme nach der Ausbildung…
Meine BR Vorsitzende sagt nun, dass das für mich gar nicht wirklich in Frahe käme, denn einen Festvertrag kriege ich nur dann, wenn ein anderer Azubi (nicht in der JAV) auch einen bekommt…
ich bin der Meinung JAV Mitglieder kriegen alle einen Festvertrag (mit Antrag natürlich) ohne Ausnahme
1 Antwort
Wie kommt der BRV denn auf diese "Idee"?
Es steht nirgends, dass der Anspruch nicht besteht, wenn kein anderer Azubi einen unbefristeten Vertrag bekommt.
Der Anspruch ist an das Amt gekoppelt und nicht, wie mit anderen Azubis verfahren wird.
Der BRV soll Dir mal die rechtliche Grundlage für seine Behauptung zeigen. Die würde ich auch gerne sehen.