Ist Sieg Heil eigentlich auch verboten?

7 Antworten

Guten Tag!

Eine solche Grußformel, die im Zeitraum des Nationalsozialismus verwendet wurde und in diesem Zusammenhang steht, stellt ein verbotenes Kennzeichen dar. Die Kundgebung ist gemäß § 86a Abs. 1 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Den Grußformeln stehen auch solche gleich, die zum verwechseln ähnlich sind. Gleichzeitig kann, wenn die Grußformel in der Öffentlichkeit oder im Internet verbreitet wird, der Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB verwirklicht sein. In dem Fall droht ausschließlich eine Freiheitsstrafe. Geldstrafen sieht die Strafvorschrift nicht vor.

Grund dafür ist, dass solche Grußformeln geeignet sind, den Bestand der Demokratie und den politischen Frieden im Lande zu gefährden. Es muss auch kein konkreter Schaden eintreten, mithin reicht es, dass ein solcher eintreten kann. Die Strafvorschrift des § 86a StGB ist somit ein abstraktes Gefährdungsdelikt einzustufen.

Kurz: Die Kundgebung dieser Grußformel ist somit eine strafbare Handlung.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

Ja, verboten.
Du solltest (mit 15) aufpassen, dass Du hier nicht als 'rechte Socke' bekannt wirst.


Ja, das ist ein NS-Kennzeichen und die Verwendung strafbar.

Ja ist ein verbotener Ausruf.

Auch ohne Name strafbar.

Du musst schon sehr gut begründet, dass das nicht im nationalsozialistischen Kontext passiert ist.