Ist meine Merkhilfe im Mathe-Abitur zugelassen?
Ich wohne in Nordrhein-Westfalen und habe vor langem mal eine Formelsammlung bestellt, die vom Ernst Klett Verlag in Stuttgart stammt. Diese habe ich bisher auch ohne Einwände meiner Lehrer(innen) verwenden können. In der dazugehörigen Merkhilfe steht wortwörtlich: „Diese Merkhilfe ist zum Einsatz in der zentralen schriftlichen Abschlussprüfung im Fach Mathematik der allgemein bildenden Gymnasien in Baden-Württemberg zugelassen.“ Leider wurde mir diese Merkhilfe vor meiner Abiturprüfung weggenommen. Ist diese Merkhilfe jetzt nur in Baden-Württemberg erlaubt? Warum sollte das so sein, es steht nichts drin, was wir nicht wissen dürfen? Und warum sollte die Formelsammlung erlaubt sein aber die zugehörige Merkhilfe nicht?
2 Antworten
"Schule" ist Ländersache und somit musst Du in den Schulgesetzen von NRW nachlesen.
Du gibst dir die Antwort schon selbst:
Diese Merkhilfe ist zum Einsatz in der zentralen schriftlichen Abschlussprüfung im Fach Mathematik der allgemein bildenden Gymnasien in Baden-Württemberg zugelassen.
Bildung ist Ländersache. Welche Materialien benutzt oder nicht benutzt werden, entscheidet das entsprechende Bundesland bzw. das Ministerium.
Wenn da explizit "Baden-Württemberg" steht, dann gilt das sicher nur für dieses Bundesland. Bei allen anderen Bundesländern ist das entweder ein Graubereich (für Klassenarbeiten evt. ok? Vermutlich Lehrersache...); aber eben nicht mehr bei einer Abiturprüfung. Dort gelten nur die zugelassenen Hilfsmittel - diese Formelsammlung gehört offenbar nicht dazu.