Ist mein Messer illegal?
Hallo,
Ich besitze ein messer mit einer Klingenlänge von so ca. 10 Zentimetern. Das Problem ist, dass der Hersteller dieses Messer als Zweihandmesser verkauft, man es theoretisch aber auch mit einer Hand öffnen kann. Das Messer ist ein Klappmesser mit einer Klinge die man feststellen kann.
5 Antworten
Es ist völlig egal wie es verkauft wird, Sänger du es mit einer Hand öffnen kannst hat es ein Führungsverbot.
Zuerst mal - die 10cm interessieren nicht, da Klappmesser.
Kann man das Messer auch mit einer Hand feststellen oder nur òffnen?
Was meinst du mit "theoretisch"?
Im Zweifelsfall zu Hause lassen und eins kaufen das 100% konform mit dem Gesetz ist..
Ein Link/ Bild von dem Messer wäre gut, oder zumindest die genaue Bezeichnung..
Wenn die Klinge einhändig festgestellt werden kann, ist das Führen verboten. Weitere Voraussetzungen sind im § 42a WaffG nicht genannt.
Ohne 'dein Messer' zu kennen:
Allgemein gilt in D:
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
In Waffenverbotszonen gelten strengere Regeln.
Wenn du es mit 1 Hand auf bekommst ist es ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge. Polizisten probieren das auch mal mit Gummihandschuhen, damit geht es noch einfacher.
Du kannst dich zwar auf die Produktbeschreibung rausreden aber das Risiko trägst du.
Du darfst so viele Messer BESITZEN wie du lustig bist. Aber mit so einem darfst du halt nirgends rum laufen...was den besitz dann unnötig macht
Aber mein Problem ist das es als zweihand Messer verkauft wird und ich jetzt ohne dass ich es wusste ein blödes einhand messer rum liegen habe und nicht weiß ob es jetzt als richtiges einhand messer gilt oder ich es führen kann