Ist man Kannkaufmann, wenn man Pizza in der Schule verkauft?
Hallo Leute,
ich mache gerade Hausaufgaben in BWRE und habe eine Frage, undzwar ist man ein Kannkaufmann, wenn man mit anderen Schülern zusammen in der Schule Pizza verkauft?
Und bitte begründen, ob ja oder nein.
Danke im Voraus.
3 Antworten
Zu den Kannkaufleuten gehören Kleingewerbetreibende, soweit sie in das Handelsregister eingetragen sind (§ 2 Handeslgesetzbuch - HGB) = Freiwilligkeit
Solange er nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist er kein Kaufmann.
Die Eintragung ins Handelsregister ist mit vielen Nachteilen verbunden - daher empfiehlt sich das meist für Kleingewerbetreibende nicht.
Kann man so sagen - wenn das mehrere Beteiligte sind, haben sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) oder auch BGB-Gesellschaft genannt.
Wobei in Deinem Beispiel geklärt werden müsste, ob es sich überhaupt um ein Wirtschaftsunternehmen handelt oder es im Privatbereich anzusiedeln ist.
Als "Kann-Kaufmann" bezeichnet man die Gewerbetreibenden, die sich ins Handelsregister eintragen KÖNNEN, es aber nicht MÜSSEN.
Somit musst du bei dieser Fragestellung als erstes die Frage klären, inwiefern euer Pizzaverkauf in der Schule überhaupt ein Gewerbe ist.
Ja, Du betreibst dann ein Gewerbe.
Also eher ein Nichtkaufmann?