Ist man Kannkaufmann, wenn man Pizza in der Schule verkauft?

3 Antworten

Zu den Kannkaufleuten gehören Kleingewerbetreibende, soweit sie in das Handelsregister eingetragen sind (§ 2 Handeslgesetzbuch - HGB) = Freiwilligkeit

Solange er nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist er kein Kaufmann.

Die Eintragung ins Handelsregister ist mit vielen Nachteilen verbunden - daher empfiehlt sich das meist für Kleingewerbetreibende nicht.


gurkenwasser184 
Beitragsersteller
 18.09.2021, 11:42

Also eher ein Nichtkaufmann?

DerSchopenhauer  18.09.2021, 11:42
@gurkenwasser184

Kann man so sagen - wenn das mehrere Beteiligte sind, haben sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) oder auch BGB-Gesellschaft genannt.

Wobei in Deinem Beispiel geklärt werden müsste, ob es sich überhaupt um ein Wirtschaftsunternehmen handelt oder es im Privatbereich anzusiedeln ist.

Als "Kann-Kaufmann" bezeichnet man die Gewerbetreibenden, die sich ins Handelsregister eintragen KÖNNEN, es aber nicht MÜSSEN.

Somit musst du bei dieser Fragestellung als erstes die Frage klären, inwiefern euer Pizzaverkauf in der Schule überhaupt ein Gewerbe ist.

Ja, Du betreibst dann ein Gewerbe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ehemals komm. Oberstufenkoordinator, Stunden-/Vertretungspla