Ist Liebe und Anerkennung ein Menschenrecht?

15 Antworten

Liebe kann kein Menschenrecht sein, denn Gefühle kann man nicht erzwingen oder kontrollieren, also kannst du auch niemanden zwingen, eine andere Person zu Lieben.

Wie man miteiander umgeht kann geregelt werden, wen wir mögen ist nicht von Außen kontrollierbar.

Das kann es gar nicht sein, denn das wäre ein Widerspruch im Begriff.

Ein Recht ist etwas, das man durchsetzen kann. Ich habe das Recht auf Freiheit. Wenn du mich gegen meinen Willen festhältst, ist das eine Straftat. Ich habe ein Recht, dass ich mich frei bewegen darf. (Das geht sogar so weit, dass in manchen Ländern der Ausbruch aus dem Gefängnis straffrei ist.)

Liebe und Anerkennung sind aber so definiert, dass sie aus freien Stücken gegeben werden. Man kann das nicht durchsetzen. Erzwungene Anerkennung ist keine. Ebenso Liebe nicht.

Nein.

Man kann ja niemanden dazu zwingen Liebe oder Anerkennung für jemanden zu empfinden. Und wenn man niemanden dazu zwingen kann, dann kann man auch niemandem das Recht zugestehen geliebt zu werden.

Es ist vielleicht ein Grundbedürfnis und äußerst traurig, wenn jemand solche Gefühle nie empfängt.

Nein, aber ein Grundbedürfnis.

Ja, es ist das 1. Grundgesetz:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.... Dieses Gesetz beinhaltet die gegenseitige Liebe und Achtung, in Wahrheit und Gerechtigkeit = Liebe = Sein = Gott.

Es wird oft missbraucht aus Dummheit, Gier und Neid, im grossen wie im kleinen, im Umgang miteinander wegen Egozentrik. Ego ist Paranoia der Menschheit.

Irrtum: Sex wäre Liebe. Sex gehört zum animalischen Fortpflanztrieb. Liebe ist höchste Energie im Kosmos.

Liebe, die nur Sex ist, ist bettelarm. Manche haben bis 80 nicht lieben gelernt, sind innen hohl geblieben.

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 - (Liebe, Menschenrechte, Wertschätzung)
Amtsschreck  25.07.2023, 08:57

(Deutsches) Grundgesetz und (internaionales) Menschenrecht sind zwei verschiedene Dinge.

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Amtsschreck  25.07.2023, 11:33
@Kanimose
Darum ging es in der Frage nicht.

Aber sicher doch. Das Wort "Menschenrecht" ist sogar Teil der Frage. Und Du beantwortest es mit dem Grundgesetz, anstatt die Menschenrechts-Charta zu bemühen. Deshalb zwei verschiedene Dinge.

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Amtsschreck  25.07.2023, 15:09
@Kanimose

Vielen Dank, dass Du es mir überlassen hast, Dich auf Deinen kleinen rechtlichen Formfehler hinzuweisen. :-)

Sehr großzügig, ich weiß es zu schätzen.

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