Ist klar gekennzeichnetes Spielgeld/Falschgeld erlaubt?
Guten Tag. Ist dieser 20 Euro Schein erlaubt schließlich steht klar drauf das es eine Kopie und somit nicht echt ist! Ich besitze diesen Schein nicht habe ihn auf einer Seite gefunden!
bitte nur Leute mit Ahnung und keine Vermutungen
7 Antworten
Nein, diesen Schein darf man nicht benutzen.
Du darfst ihn behalten, aber bezahlen kannst du damit nicht.
Er ist dann auch in Umlauf problemlos wenn er deutlich in der Größe Variiert vom Original (also größer oder kleiner ist) oder nur einseitig mit einem Banknotenmotiv bedruckt ist.
Ist dieser 20 Euro Schein erlaubt schließlich steht klar drauf das es eine Kopie und somit nicht echt ist!
Das ist egal. Es gibt klare Definitionen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Falschgeld#Bl%C3%BCten_und_erlaubte_Reproduktion
Hmm... Die Frage ist ja, was unter Falschgeld zu verstehen ist. Nach herrschender Meinung ist für Falschgeld in erster Linie wichtig, dass es den Eindruck echt zu sein erwecken kann, wobei daran nicht zu hohe Hürden zu legen sind.
Das bedeutet: Sofern der Schein von seinen Maßen und Farben denen einer echten 20-Euro-Note entspricht, so ist die Aufschrift "Copy" (nur?) auf der Rückseite nicht ausreichend. Im alltäglichen Zahlungsverkehr kann es ohne zu große Phantasie vorkommen, dass jemand diesen Schein nur unter oberflächlicher Prüfung als echt durchgehen lässt. Und niemand ist verpflichtet seine Geldscheine vor der Annahme gründlichst zu prüfen (es mag in einigen Supermärkten arbeitsvertraglich anders sein, aber per se besteht eine solche Verpflichtung eben nicht).
Insoweit interessant:
Die Nachahmung echten Geldes liegt deshalb auch dann vor, wenn eine Note auf beiden Seiten gleich ist (gleiches gilt, wenn eine Münze nur einseitig geprägt, dh auf der Rückseite glatt ist), keine Seriennummer aufweist, einen Reklametext oder eine sonstige Verfremdung (zB Zahlenangabe „55“ auf einem nach seiner übrigen Gestaltung der 50-Euro-Note entsprechenden Schein; Konterfei des amtierenden US-Präsidenten auf einer Dollarnote) enthält, die nicht jedermann schon bei flüchtiger Betrachtung sofort ins Auge springt. (Quelle: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2017, Rn. 18 zu § 146)
Bei dem hier gezeigten Schein wäre die Eignung als Falschgeld daher wohl gegeben.
naja inwiefern erlaubt? wenn du ihn besitzt ist das erlaubt, in umlauf bringen natürlich nicht...
wollte ihn auch nur besitzen und nicht in Umlauf bringen