Ist jemand Untermieter wenn er/sie noch mit seinen/ihren Eltern wohnt?

2 Antworten

Kommt drauf an.

Ist man 40 Jahre alt und hat mit den Eltern einen Untermietvertrag abgeschlossen, dann ja.

Ist man 20 Jahre alt und lebt in seinem Kinderzimmer und ist in seiner Erstausbildung, dann geht das natürlich nicht. Denn dann sind die Eltern unterhaltspflichtig.

Wenn ein rechtlich korrekter Untermietvertrag besteht ist man Untermieter, sonst nicht.

Bißchen Geld abgreifen beim Amt geht aber nicht. Beziehen die Eltern Bürgergeld wird ihnen die getürkte Untermiete selbstverständlich als Einkommen vom Bürgergeld abgezogen.