Ist in Marshmallows Schwein drin?

4 Antworten

Ja. Außer in den als "Halal" deklarieren Varianten verwendet Haribo in der Regel Schweinegelatine.

Du kannst dir die HalalCheck App herunterladen, da kannst du auch die Emails des Herstellers dazu durchlesen.

Zusammenfassend:

Dieses Produkt enthält Gelatine. Man sollte sich davon fernhalten, vor allem, weil die Quelle in der Regel unbekannt ist oder bei überwiegender Vermutung nicht auf islamisch-rechtliche (shar'i) Weise geschlachtet wurde oder es aus einer unerlaubten Quelle, wie dem Schwein, stammt. Und die Regel ist, dass das, was nicht vermieden werden kann, außer indem man das Verbotene vermeidet, dessen Vermeidung obligatorisch (Wājib) ist. Und As-Suyūṭī erwähnte in Al-Ašbāh wa An-Naẓāʾir die Regel: "Wenn das Erlaubte (Ḥalāl) und das Verbotene (Ḥarām) zusammentreffen, überwiegt das Verbotene (Ḥarām)." Und er erwähnte unter seinen Zweigen: Wenn ein geschächtetes Tier mit einem toten Tier verwechselt wird, oder Kuhmilch mit Eselsmilch, oder Wasser mit Urin, ist es nicht erlaubt, etwas davon zu konsumieren, auch nicht durch Iǧtihād (selbstständige Rechtsfindung). Ende.

Das Urteil über Gelatine im Zusammenhang der Umwandlung (Istiḥālah)

Das Urteil über Gelatine hängt von ihrer Quelle ab. Wenn sie von einem erlaubten (Ḥalāl) Tier stammt, das auf islamisch-rechtliche (sharʿī) Weise geschlachtet wurde, ist sie erlaubt (Ḥalāl). Wenn sie jedoch von einem Tier stammt, dessen Verzehr verboten (Muḥarram) ist, wie Schwein oder Aas, ist sie grundsätzlich verboten, es sei denn, ihre vollständige Umwandlung (Istiḥālah) in eine andere Substanz mit unterschiedlichen Eigenschaften ist nachgewiesen.

Gelatine ist eine proteinhaltige Substanz, die aus Tierhäuten, Knochen und Geweben gewonnen wird. Sie wird in vielen Lebensmittel- und Pharmaindustrien verwendet.

  1. Gelatine aus einer erlaubten Quelle: Wenn die Gelatine von einem erlaubten Tier (wie Rindern, Kamelen und Schafen) stammt, das gemäß der islamischen Scharia geschlachtet wurde, ist sie zweifellos erlaubt.
  2. Gelatine aus einer verbotenen (Muḥarram) Quelle:

- Wenn die Gelatine von einem Tier stammt, dessen Verzehr verboten ist (wie Schwein), oder von einem toten Tier (nicht auf islamisch-rechtliche (šarʿī) Weise geschlachtet (Taḏkiyah)), ist sie grundsätzlich verboten.

Umwandlung (Istiḥālah): Wenn die Gelatine, die aus einer verbotenen Quelle gewonnen wurde, so verarbeitet wird, dass sie sich in eine andere Substanz mit völlig anderen Eigenschaften als der unreine (najis) Ursprung verwandelt, gibt es unterschiedliche Meinungen unter den Gelehrten (ʿUlamāʾ) über ihr Urteil:

Erste Meinung (vollständige Umwandlung (Istiḥālah)): Einige Gelehrte sind der Ansicht, dass die vollständige Umwandlung (Istiḥālah) die Substanz reinigt, so dass die Verwendung von Gelatine in diesem Fall erlaubt ist.

Zweite Meinung (teilweise Umwandlung (Istiḥālah)): Andere Gelehrte sind der Ansicht, dass die Umwandlung (Istiḥālah) in Gelatine nicht vollständig ist, so dass die Gelatine verboten bleibt.

Gelatine aus unbekannter Quelle: Wenn die Quelle der Gelatine unbekannt ist, ist sie anscheinend erlaubt (Mubāḥ), da es sich um eine allgemeine Schwierigkeit (Balwā) handelt, die Unkenntnis des Ursprungs besteht und weil die meisten dieser hergestellten Materialien einer Verarbeitung unterzogen wurden, bis sie sich von ihrem Ursprung entfernt haben. Es ist jedoch empfehlenswert (Mustaḥabb), sie aus Gründen der Frömmigkeit (Waraʿ) und Vorsicht zu meiden.

Im Falle eines Zweifels: Wenn Zweifel bestehen, dass das Produkt Gelatine enthält, die vom Schwein stammt, ist es besser, es zu vermeiden, gemäß dem Prinzip "Lass das, was dich zweifeln lässt, zugunsten dessen, was dich nicht zweifeln lässt."

Wenn die Inhaltsstoffe des Produkts klar angegeben sind, muss sichergestellt werden, dass die Gelatine nicht aus einer verbotenen Quelle stammt.

Wenn die Inhaltsstoffe unklar oder mehrdeutig sind (z. B. "tierische Fette"), ist es besser, das Produkt zu vermeiden.

Notwendigkeit (Ḍarūrah): Im Falle einer Notwendigkeit und wenn kein alternatives Medikament zu einem Medikament, das Gelatine enthält, verfügbar ist und ein dringender Bedarf dafür besteht, ist es erlaubt, es einzunehmen.

Quellen:

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Laut Web ist da nur Rindergelatine drin. 🤷‍♀️