Ist es teuer, sich einen zweiten Vornamen im Ausweis eintragen zu lassen? Wenn ja! Wie viel kostet eine solche Eintragung ungefähr?
Tubaboy
Roberta K.
6 Antworten
Das geht nicht direkt. Grundsätzlich hast du zwei Optionen:
- Du kannst versuchen, darzustellen, dass dir dein Name psychische Probleme bringt oder du kannst in die Transitions-Schiene des Selbstbestimmungsgesetzes gehen und dir entsprechend einen neuen Namen wählen. Das ist halt mit Kosten verbunden und muss v. a. im ersten Fall hinreichend begründet sein.
- Du kannst dir ein Pseudonym überlegen, unter dem du aktiv bist. Wenn du unter diesem dann z. B. Bücher veröffentlichst, kannst du dieses Pseudonym als Künstlernamen in den Ausweis eintragen. Das kostet dann halt nur den neuen Ausweis, aber braucht dafür mehr Vorbereitung. Den Künstlernamen kannst du dann auch als neue Anschrift nutzen.
In beiden Fällen hättest du dann einen neuen Namen mit womöglich deinem "Wunschzweitnamen". Mehr zur Namensvergabe (und etwaigen Gutachten für das Standesamt) derweil hier: Vornamengutachten – Für Standesamt & Familie
Liebe Grüße
Einen zweiten Vornamen einfach so einzutragen geht in Deutschland nicht. Man braucht einen wichtigen Grund, zum Beispiel wenn der Name wirklich Probleme macht. Nur weil man das möchte, reicht das nicht.
Das geht mit dem neuen Namensrecht seit diesem Jahr glaube ich jetzt einfacher.
Wer seinen Namen ändern möchte, muss dies schriftlich bei der zuständigen Namensänderungsbehörde beantragen, die in den meisten Fällen beim Standes- oder Bürgeramt angesiedelt ist. Entsprechende Formulare werden häufig als Download angeboten oder sind auf Nachfrage erhältlich. Ein persönliches Beratungsgespräch vor der Antragstellung ist unbedingt empfehlenswert.
Dem Antrag müssen Kopien der Meldebscheinigung bzw. des Ausweises sowie ein Auszug aus dem Geburtenregister beigelegt werden. In einigen Fällen kann das Amt zudem weitere Unterlagen wie zum Beispiel ein psychologisches Gutachten oder ein Führungszeugnis verlangen. Ratsam ist außerdem die Vorlage eines ärztlichen Attests oder der schriftliche Nachweis, dass der zu ändernde Vorname zu erheblichen seelischen Belastungen oder zu Behinderungen im Alltag führt.
Die Kosten für den Namenswechsel variieren. Je nach Verwaltungsaufwand fallen zwischen 2,50 und 255 Euro an. Bei positivem Bescheid kommen allerdings noch Folgekosten für neue Dokumente wie Führerschein oder Personalausweis auf den Antragsteller hinzu. Selbst ein Ablehnungsbescheid ist nicht umsonst. Dann fallen noch immer Kosten von bis zu 50 Prozent der Verwaltungsgebühr an.
Die Bearbeitungzeit kann mehrere Monate betragen. Und der Ausgang ist ungewiss. Ob dem Antrag stattgegeben wird, liegt letztlich einzig im Ermessen des zuständigen Amtes. Bei einer Ablehnung kann formal-korrekter Widerspruch oder - je nach Bundesland - Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werden.
https://www.vorname.com/namensaenderung.htmlHallo, Tubaboy. 😊
Das geht nicht so einfach, denn es ist ein trifftiger Grund erforderlich, der sogar belegt werden muss.
Was das kostet, solltest du Erfolg haben, kann ich dir nicht sagen.
Mit lieben Grüßen, Renate. 😊
Bei meiner Nichte war das, Anfang des Jahres, noch eine Prozedur.
Vor diesem Eintrag käme ein Antrag auf Namensänderung. Bekommst Du den durch, ist der neue Ausweis kein Problem.
Das geht mit dem neuen Namensrecht seit diesem Jahr glaube ich jetzt einfacher.