Ist es strafbar, wenn Leute die AfD mit NSDAP gleichsetzen?
9 Antworten
Angesichts der Ambitionen, die so manch AfD Politiker hat, kann ich grob nachempfinden wie der Vergleich entsteht. Eine Strafbarkeit kann ich hier in zweierlei hinsicht für möglich halten.
zum einen könnte man an eine Verharmlosung der Greultaten der NSDAP denken. zum anderen an eine Beleidigung des jenigen, dem man hier unterstellt, er wolle die Juden vernichten etc.
Es wird aber im Endeffekt wahrscheinlich schwierig werden, da etwas konkretes heraus zu stellen. ins besondere wenn keine Persönlichkeiten im Spiel sind. Sprich wenn man hier eine Partei mit einer anderen von damals vergleicht.
Ja, die Verharmlosung der NS-Zeit ist strafbar und dies fällt unter den Straftatbestand der Volksverhetzung, der im Strafgesetzbuch (StGB) in § 130 geregelt ist.
Nach § 130 StGB wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den Nationalsozialismus oder die von den Nationalsozialisten begangenen Verbrechen relativiert oder leugnet, insbesondere wenn dies die öffentliche Ordnung oder den Frieden gefährdet. Dies gilt auch für die Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts, was in Deutschland als besonders schwerwiegender Fall angesehen wird. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, je nach Schwere der Tat.
Das ist eigentlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, aber das, was du schreibst, versuchen tatsächlich einige Staatsanwaltschaften durchzusetzen, wenn Politiker anderer Parteien mit der NS-Zeit verglichen werden. Sollte sich das durchsetzen, drohte tatsächlich eine Strafbarkeit dieser Aussagen auch gegenüber der AfD, wenn sich die politischen Machtverhältnisse ändern sollten.
hab ich in ausreichendem Maße der Vergleich ist keine Verharmlosung. Ins Besondere wenn man bedenkt das richterlich festgestellt wurde das man Höcke strafffrei als Faschisten bezeichnen darf und Höcke wegen Verwendung von NS Parolen schon einschlägig vorbestraft ist
Wie viele Juden sind durch die AfD umgekommen? Wie viele politische Gegener hat die AfD einsperren und umbringen lassen? Wie viele Menschen sind grausam umgekommen?
Merkste (hoffentlich) selber nh.
Achso also bei dir müssen erst Menschen sterben?
hier ne kleine Aufarbeitung zu welchen Missetaten es bereits kam
https://verband-brg.de/analyse-gewaltbereitschaft-bei-afd-funktionaer-innen/
Es geht um die Verhältnismäßigkeit wie schlimm der Holocaust war.
Solche Parteien wie die AfD gibt es in jedem anderen Land, wie z.B. FPÖ in Österreich.
Dass dir die Verharmlosung nicht auffällt ist aber bezeichnend für eure Generation, die nicht mehr richtig denken kann.
Denk mal drüber nach, was in der NS-Zeit so alles passiert ist.
Strafbar wohl nicht. Es Wäre aber eine Verharmlosung, ganz so schlimm sind die AfDler auch wieder nicht. Aber geht natürlich schon in die Richtung.
Es gilt in Deutschland die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG).
Es kann aber strafrechtlich relevant werden, wenn diese Aussage als Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) gegenüber Einzelpersonen oder Gruppen ausgelegt wird.
Also erst einmal hat die AfD überhaupt nichts mit NSDAP zu tun. Sie sympathisiert auch nicht damit, und die AfD ist eine der Parteien mit den strengsten Aufnahmekriterien von Neumitgliedern bezüglich solcher Hintergründe. Ihr Parteiprogramm verbietet es ebenfalls, NS-Bezüge zu machen. Die AfD ist eine liberalkonservative Partei rechts von der CDU. Sie macht eine Politik, die sich teilweise überschneidet mit CDU-Politik der 70er und 80er Jahre, als die CDU noch klar bürgerlich war, was man heute nicht mehr behaupten kann.
Ich denke nicht, dass es strafbar ist, sich über Parteien irgendwie zu äussern. Ich denke über jede Partei wird viel Unwahres verbreitet, ganz besonders über die AfD, die die Altparteien als neue Konkurrenz vertreiben möchten. Man kann wohl auch nicht sagen, dass z.B. Wagenknecht heute im BSW 1:1 Linke- oder gar SED-Politik macht.
der Vergleich stellt nur keine Verharmlosung dar