Ist es strafbar, jemand ins Gesicht etwas schlechtes zu wünschen?
Es geht hier nur um den fiktiven RECHTLICHEN Fall der Situation. Nicht den moralischen.
Ist es STRAFBAR, also kann man rechtlich belangt werden wenn man jemand ins Gesicht Sachen sagt wie:
“Ich hoffe, Sie bekommen Krebs“ oder „Ich hoffe, Sie haben einen tödlichen Autounfall“.
4 Antworten
Ob das speziell strafbar ist weiß ich nicht, aber Beleidigungen sind es, und das ist eine Beleidigung.
Glaube ein Polizist würde dich direkt auf die Wache mitnehmen, wenn du es zu ihm sagst. Also denke ich die Antwort lautet ja.
Kommt wohl drauf an was es ist.
Wünscht man jemanden den Tod oder schlimme Krankheiten kann dies (je nach Person) nach hinten los gehen. Egal ob die Strafe hier eine Geldstrafe oder ein Schlag ins Gesicht ist.
Wenn du aber einem Politiker eine schnell endende Amtszeit wünschst oder Merkel wünschst das sie das nächste mal doch bitte nicht gewählt wird, dann ist es für die Person etwas schlechtes aber garantiert nicht strafbar.
Nein. Dafür kann man nicht belangt werden. Anders sieht es aus, wenn man die Leute beleidigt.
Jemanden körperlichen Schaden oder sogar dem Tod wünschen wäre schon möglich zur Anzeige zu bringen, sollte der jenige davon ausgehen das du den Schaden zuführen würdest ☝🏻 sprich "ich wünschte dich mit dem Auto zu überfahren" aber sowas wie "ich wünschte du bekommst behinderten Nachwuchs" wäre nicht strafbar 🤷🏼♂️
Nein, das ist keine Beleidigung.