Ist es schlimm?

4 Antworten

Ist ne geringfügige Ordnungswidrigkeit. Da haben Polizisten Spielraum, ob sie tatsächlich kassieren oder es bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

Welche Option sie ziehen, wird davon abhängen was für einen Eindruck sie von dir bekommen.

Mir wurd an der Fahrschule gesagt:

Wenn man sagt dass das Licht vor dem Fahren auf Funktion überprüft worden ist, also einfach schauen obs richtig geht. Und du dann aufgehalten wirst und es kaputt ist, musst einfach sagen:
das du es vor dem Fahren auf Funktion überprüft hast und es während der Fahrt kaputt geworden sein muss, dann können sie dir keine Strafe geben da du dich Ordnungsgemäß verhalten hast.

Jedoch darfst du dann glaube ich(strenggenommen), nicht mehr nachhause fahren

Ich würde da mal mit einer Ermahnung rechnen, wenn der Rest beim Motorrad einwandfrei funktioniert.

Aber spätestens bei der der nächsten hauptuntersuchung sollte die defekte Kennzeichenbeleuchtung repariert sein . Denn sonst fällst du allein deswegen schon durch .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gestohlenes motorrad im letzten Jahr.

Da würde ich mir jetzt keine so großen Sorgen machen.

Wenn du mit dem Polizisten freundlich, nett und einsichtig redest wird es eine Mängelrüge geben. Nach ein paar Tagen zeigst du denen die reparierte Beleuchtung und gut ist.