Ist es rechtswidrig Essen von anderen mit etwas zu spicken, was diese zwar vertragen aber aus ethischen/religiösen Gründen nicht essen wollen?

11 Antworten

Es ist ganz einfach ungehörig und, was Schweinefleisch für Moslems betrifft, unsittlich.

Man beleidigt die Personen, denen man verkehrte Speisen "unterjubelt".

Strafbar ist es nicht, jedenfalls nicht hierzulande.

Das ist eine Körperverletzung. Übrigens gilt das auch für zum Beispiel Katzen- statt Schweinefleisch im Essen. Oder wenn man dir Blutwurst aus Menschenblut verkaufen würde.

Eine körperliche Misshandlung (Mögliches Tatbestandsmerkmal aus § 223 StGB neben der Gesundheitsschädigung) wird so definiert:

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die die körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden des Opfers nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Und vor allem Alternative 2 dürfte hier vorliegen.

Das wäre auf jeden Fall asoziales Verhalten und zeugt nur von mangelndem Respekt anderen Menschen gegenüber und von fehlendem Anstand. Solche Leute wären sowieso kein Umgang für mich.

Strafbar ist es nicht, aber es ist ehrenlos da manche Menschen einen Grund haben weshalb sie mit bestimmten Speisen nichts zu tun haben wollen. Es ist ne art Beleidigung für denjenigen.