Ist es rechtsextrem, wenn man Menschen die Staatsbürgerschaft aberkennen will, sofern sie sich nicht integrieren?

4 Antworten

Grundgesetz-Artikel 16 heißt es ausdrücklich: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust kann aber nach Art. 16 Abs. 1 S. 2 GG zulässig sein.wenn er auf Grund eines Gesetzes eintritt und der Betroffene nicht deshalb staatenlos wird. Da sollte auch so bleiben.

Die Prüfung aber sollte viel eingehender und schneller erfolgen, das darf keine Selbstverständlichkeit sein.

Ursusmaritimus  12.01.2024, 17:28

Betroffene nicht deshalb staatenlos wird. Da sollte auch so bleiben.

...und das wird nur sehr selten der Fall sein; kaum einer hat eine Reservestaatsbürgerschaft.

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Dieser Entzug der Staatsbürgerschaft ist ein bei totalitären Regimen beliebtes Mittel um politische Gegner loszuwerden.

Die Absicht dazu ist also ein starkes Indiz dafür was bei einer AfD- geführten Regierung zu erwarten ist.

Was genau heisst es, sich zu integrieren? Wenigstens, das Grundgesetz anerkennen und sich an die geltenden Gesetze halten, nehme ich an. Und wer sich nicht dran hält, bekommt die Staatsbürgerschaft aberkannt? Das heisst, unsere ganzen korrupten Banker werden dann staatenlos. Und die Superreichen, die in ihren Besserverdiener-Ghettos unter sich bleiben wollen und ihre Kinder auf Nobelinternate schicken - würde diese neue Regelung auch für diese Parallelgesellschaft gelten?

Ansonsten, wir haben genug Gesetze und Regeln, mit entsprechenden Konsequenzen, wenn sich jemand nicht daran hält. Wenn das alles voll ausgeschöpft wird, reicht das völlig. Mit dieser Forderung wird also sinnlos Stimmung gemacht. Und zwar gezielt gegen "Ausländer" und andere, die nicht den eigenen Wünschen entsprechen. Also ja, geht ins Rechtsextreme.

Die Staatsbürgerschaft abzuerkennen ist in unserem Rechtsstaat nicht möglich.