Ist es Pflicht auf Gutefrage Quellen von Bildern anzugeben?
Jemand meinte zu mir: Nein
Ich sage: Ja
Wer hat jetzt recht?
Es geht um Bilder aus dem Netz !
6 Antworten
Grundsätzlich darfst du überhaupt keine fremden Bilder nutzen, das wäre eine strafbare Verletzung des Urheberrechtsgesetzes und könnte auch zivilrechtlich geahndet werden.
Liegt ein gesetzlich erlaubter Nutzen vor (z. B. wenn die Nutzung als Zitat gerechtfertigt ist), hast du entsprechend die Quelle zu nennen, näheres ist dem UrhG zu entnehmen (§§ 44a ff.).
Wenn kein gesetzlich erlaubter Nutzen vorliegt, bedarf es immer der Zustimmung des Urhebers (= Lizenz). Je nach Inhalt der erteilten Lizenz ist es unterschiedlich, wie du das Bild verwenden darfst, so gibt es bspw. CC-Lizenzen, bei denen du i. d. R. die Quelle und Lizenz nennen musst, die GNU-Lizenz und auch diverse private Lizenzen (so etwa bei Pixabay), die entsprechende Rechte einräumen. Die genauen Pflichten sind hier vom Einzelfall abhängig.
LG
https://www.interfoto.de/2020/11/02/bildnachweise-richtig-angeben-namensnennungsrecht/
Es gibt copyright freie Bilder wie z.b. Auf "pixabay.com"
Aber selbst da, schreibe ich dabei, woher ich das Bild habe, wenn es nicht mein eigenes ist.
Ich finde das sich das so gehört
Ich bin der Meinung, aufgrund der Datenschutzgrundverordnung muss man bei Bildern grundsätzlich die Quelle angeben, auch, wenn das frei verfügbare Bilder wie zum Beispiel aus Pixabay sind.
So kenne ich es aus anderen Foren und warum sollte es auf gutefrage anders sein.
Allerdings habe ich hier noch nie erlebt, dass ein Bild gelöscht wurde, das eindeutig erkennbar kein eigenes ist. Vermutlich ist das dann so eine Grauzone, wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn es Bilder, die auf einer Webseite einer Firma/Institution sind, würde ich die Quelle dazu schreiben wegen Urheberrecht, dessen Verletzung teuer werden kann.
Die Quelle zu nennen, befreit dich nicht von einer straf- oder zivilrechtlichen Verantwortung. Die Wiederverwertung eines Bildes mit Nennung der Quelle ist nur in bestimmten Fällen zulässig, z. B. wenn das Bild notwendig ist, um einen Sachverhalt verständlich erklären zu können (siehe hierzu Klein- und Großzitat).
... dann sollte man sich vorab aber auch die Erlaubnis der Firma einholen!
Das macht hier niemand, also lautet die Antwort nein