Ist es Haram seine Gefühle jemanden zu gestehen?

Tennis92927  18.04.2023, 02:17

Ist er Muslim?

gbggg 
Fragesteller
 18.04.2023, 02:20

Ja

3 Antworten

Bin zwar Christin aber soweit ich weiß

ist es so dass es nur dann Haram wäre wenn man es auslebt.

Heißt:

Für Gefühle kannst du nichts. Sie auch zu gestehen ist auch nicht schlimm, aber eine Beziehung einzugehen und es auszuleben schon.

Es sei denn ihr heiratet dann wärs nicht mehr Haram.

Ist übrigens genau das selbe wie im Christentum

Tennis92927  18.04.2023, 02:25

Darf eine Christin sich laut der Bibel scheiden lassen?

1

Also ich bin zwar kein Muslime, aber ich denke Mal die würde es psychisch schlecht gehen, wenn du die Beziehung weiter führst. Dann hättet ihr eine schlechte Beziehung und es würde euch beide schlecht gehen.

Denkst du es wäre dann nicht einfach besser deine Gefühle eben anzusprechen?

Salam alaikum

wenn der Bruder nicht betet, dann vergiss ihn

wenn dieser Bruder praktizierend ist, wenn er 5 Mal am Tag betet und er dir äußerlich gefällt, dann heirate ihn

Wenn er das Einverständnis von deinem Wali hat das er dich heiraten darf, dann kannst du ihn in der Anwesenheit einer dritten Person ein männlicher Mahram von dir ihn kennenlernen, aber bespricht nur heiratsrelevante Dinge und haltet kein Smalltalk, fangt nicht an euch Komplimente zu geben

Ein Nicht-Muslim kann nicht der Wali eines Muslims sein, weder männlich noch weiblich, und ein Muslim kann nicht der Wali eines Kafirs sein, weder männlich noch weiblich, aber ein Nicht-Muslim kann der Wali einer nicht-muslimischen Frau zu Heiratszwecken sein, selbst wenn sie verschiedenen Religionen angehören. Ein Abtrünniger (jemand, der den Islam verlassen hat) kann für niemanden ein Wali sein.

https://islamqa.info/en/answers/2127/conditions-of-wali-guardian-in-islam

Der Vormund einer Frau ist zunächst ihr Vater, dann derjenige, den ihr Vater (z.B. für die Zeit nach seinem Tod) als ihren Vormund bestimmt.

Danach sind es ihre Großväter väterlicherseits (entsprechend ihrer Reihenfolge, also zunächst Großvater, dann Urgroßvater usw.).

Danach sind es ihre Söhne (in der Reihenfolge ihres Alters) und dann deren Söhne.

Danach ihr Bruder und nach diesem ihr Halbbruder väterlicherseits und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ihr Onkel väterlicherseits (Bruder des Vaters von beiden Eltern), danach ihr Halbonkel väterlicherseits (Halbbruder des Vaters väterlicherseits) und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ist der jeweils verwandtschaftlich nächste der sog. ‘Asabah-Verwandten - wie im islamischen Erbrecht - der Vormund der Frau.

Und wenn du überhaupt gar keinen Wali finden solltest, dann übernimmt ein Imam die Rolle des Wali

https://islamqa.info/ge/answers/2127/wichtige-zusammenfassung-der-saulen-der-islamischen-heirat-und-deren-voraussetzungen-sowie-der-voraussetzungen-fur-den-islamischen-vormund-wali

gebe deinem Wali Bescheid das du diesen Bruder heiraten willst, wenn er praktizierend ist und er dir äußerlich gefällt

Dein Vater bietet dich dann ihm zur Heirat an und der Bruder kann dann entscheiden ob er dich heiraten möchte oder nicht

Auf islamqa.info steht:

Diese beiden Ahaadeeth - der Hadith von Sahl und der Hadith von Anas, die beide die Frau erwähnen, die sich dem Propheten (Allahs Segen und Frieden auf ihm) zur Ehe anbot - weisen darauf hin, dass es für eine Frau erlaubt ist, sich einem Mann zur Ehe anzubieten und ihn wissen zu lassen, dass sie ihn mag, und es ist nichts Falsches daran, wenn sie das tut. Und derjenige, dem sich eine Frau zur Heirat anbietet, hat die Wahl, entweder anzunehmen oder abzulehnen, aber er muss seine Ablehnung nicht direkt zum Ausdruck bringen, sondern es genügt, wenn er schweigt.

Aber es ist besser für eine Frau, ihren Wali (Vormund) über ihren Wunsch zu informieren, einen rechtschaffenen Mann zu heiraten, der in Bezug auf seine religiöse Verpflichtung und seine moralische Haltung vertrauenswürdig ist, ohne es dem Mann unverblümt zu sagen.

https://islamqa.info/en/20916