Ist es gesetzlich möglich das eine Ehefrau ohne Scheidung wieder ihren alten Nachnamen annimmt?

5 Antworten

Während des Bestehens der Ehe darf der Ehename (§ 1355 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) nur für beide Ehegatten gemeinsam und nur in gleicher Form geändert werden. Der von einem Ehegatten dem Ehenamen nach § 1355 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorangestellte Geburts- oder frühere Ehename oder vor dem 1. Juli 1976 dem Ehennamen angefügte Geburtsname wird durch die Änderung des Ehenamens nicht berührt....

wenn Du eine plausible Erklärung für die gewünschte Namensänderung hast, sollte das möglich sein.

Auskünfte zur Namensänderung erteilt das zuständige Standesamt

Meines Wissens kannst du das nicht machen. Die rechtlich eindeutige Antwort kann dir aber das Standesamt geben.

ich denke mal schon das dass iw geht aber wie da bin ich überfragt