Ist es eigentlich Erlaubt und Legal meinen eigenen Namen durch einen anderen zu ersetzen?
Beispiel ...ich heiße Sepp und verpasse mir einfach den Namen Kevin ...ist das möglich ??? Und was müsste man dafür machen ???
15 Antworten
Huhu, poppe.
Natürlich kannst du dich benennen, wie dir das gefällt. Das betrifft aber nur die Privatsphäre.
In allen offiziellen und behördlichen Dingen musst du deinen eingetragenen Namen angeben.
Mit lieben Grüßen, Renate.
Ob es erlaubt und legal ist, richtet sich danach, wo du deinen Namen ersetzen willst.
Wenn du dazu neigst, dich selber mit Namen anzureden, dann darfst du dich nennen, wie du willst.
Du kannst außerdem dein soziales Umfeld bitten, dich nur mit einem bestimmten Namen anzusprechen.
Jetzt wird es komplizierter, denn eine "amtliche" Namensänderung, z. B.im Perso, Führerschein.... kann nur mit guter Begründung beantragt werden und ist erst dann rechtsgültig, wenn sie amtlich genehmigt ist und auch deine Ausweisdokumente entsprechend aktualisiert sind.
Eher darfst du auch nicht rechtsverbindlich mit deinem "neuen" Namen unterschreiben.
Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund, der eine Namensänderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antragstellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grundsätzen der Namensführung überwiegt. Hierzu gehören neben der Ordnungsfunktion des Namens und den sicherheitsrechtlichen Interessen auch die Identifikationsfunktion des Namens.
Du selber kannst dich nennen wie du willst. Du kannst auch von anderen verlangen, dass man dich Quasimodo nennen soll.
In deinen Ausweis, und somit offiziell kommt das aber nicht.
Dafür sind gewisse Bedingungen vonnöten, wie zum Beispiel wenn dich deine Eltern Adolf genannt haben, und du aufgrund dessen aus nachvollziehbares Gründen gemobbt wirst.
Dann ist es dir erlaubt, deinen Namen offiziell zu wechseln.
Ja klar ist das erlaubt. So etwas nennt man einen "Künstlernamen". Diesen kann man sich sogar amtlich eintragen lassen, wenn man das möchte.
Du kannst JEDEN Namen benutzen, den Du magst, solange Du bei einer offiziellen Befragung (z.B. durch Behörden) Deinen sogenannten "Bürgerlichen Namen" angibst - d.h. jener, welcher Dir bei Deiner Geburt gegeben wurde.